Starnberg:Problematische Boards

Es mag Spaß machen, so ähnlich wie in dem Film "Zurück in die Zukunft" mit einem Hoverboard durch die Gegend zu sausen. Erlaubt sei das auf öffentlichen Flächen aber nicht, warnt die Starnberger Polizei und appelliert an Eltern, ihre Kinder nicht damit auf Wegen und Straßen fahren zu lassen. Anlass für den Hinweis ist ein Bild in der Starnberger SZ, das Buben mit so einem Gefährt auf dem Kirchplatz zeigt. Dabei ist die rechtliche Lage verzwickt, "da hierfür noch keine Gesetzgebung vorliegt", wie die Polizei Starnberg mitteilt. Es handle sich um Kraftfahrzeuge, zum Benutzen sei eine Fahrerlaubnis nötig. Und: "Die Boards sind zulassungspflichtig, können aber nicht zugelassen werden, da sie keine Betriebserlaubnis haben".

© SZ vom 20.04.2016 / rzl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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