Zivilcourage kann überall nötig sein - in Schulen, in der Nachbarschaft, der S-Bahn oder am Arbeitsplatz. Es gibt viele kleine Situationen, in denen man sich für andere einsetzen und gegen Unrecht einschreiten kann. Das erfordert Mut. Dabei geht es beileibe nicht immer darum, jemanden körperlich zu verteidigen. Oft ist schlicht Gerechtigkeit gefragt oder das Eintreten gegen Ausgrenzung und Diskriminierung.
Der Landkreis Starnberg will mutiges Verhalten von Bürgern künftig auszeichnen und eine Medaille für Zivilcourage vergeben. Der "Runde Tisch für Toleranz, Demokratie und Menschenrechte" hatte die Vergabe dieses Preises angeregt, die Landkreisverwaltung hat einen Kriterienkatalog erarbeitet und dafür von den Mitgliedern des Runden Tischs einhelligen Zuspruch geerntet.

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Der Preis soll alle drei Jahres verliehen werden. "Es soll nicht inflationär sein", sagte Landrat Stefan Frey. "Wir wollen nicht jedes Jahr in der Verlegenheit sein, jemanden finden zu müssen." Ziel der Auszeichnung sei es, für Situationen zu sensibilisieren, in denen die gegenseitige Toleranz und die Achtung der Rechte des anderen in Gefahr sind. "Eine Gefahr für diese Werte stellen dabei nicht nur Straftaten und offene Aufrufe zur Gewalt dar", heißt es in der Vorlage der Kreisbehörde, "Hass und Gewalt beginnen vielmehr oftmals im Kleinen, durch Stimmungsmache, Abwertung anderer oder Verharmlosung von Drohungen und Gewalt. Tritt ihnen niemand entgegen, werden diese allmählich salonfähig und führen zu Ausgrenzung und Diskriminierung," so das Landratsamt weiter. Umso wichtiger sei es, in solchen Situationen eben nicht wegzusehen oder zu schweigen, sondern aktiv für andere Menschen einzutreten.
Ausgezeichnet werden können alle Einzelpersonen und Gruppen oder Initiativen, die im Landkreis beheimatet sind oder hier zivilcouragiert gehandelt haben. Vorschläge können von allen im Kreistag vertretenen Fraktionen eingebracht werden. Alle Vorschläge sind schriftlich beim Landratsamt Starnberg bis 30. Juni des jeweiligen Vergabejahres einzureichen.
Alle Bewerbungen müssen Name, Alter, Anschrift und Vita des Vorgeschlagenen enthalten und die Situation schildern, in der Zivilcourage gezeigt worden ist. Die Kreisräte müssen ihren Vorschlag außerdem begründen. "Die Verwaltung behält sich vor, im Vorfeld der Vergabe Auskünfte zur Person des Auszuzeichnenden bei anderen öffentlichen Stellen einzuholen", heißt es in der Vorlage.
Über die Vergabe entscheidet der Runde Tisch. Verliehen wird die Medaille durch den Landrat im Rahmen eines öffentlichen Festaktes. Ein Preisgeld ist damit nicht verbunden. Frey: "Wir wollen keinen monetären Preis."