Starnberg:Picker sieht Johns Politik durchkreuzt

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Streit mit Kreisbehörde: WPS glaubt, dass ein Stadtrat intervenierte

Die Frage, wer die Kommunale Rechtsaufsicht am Landratsamt hinsichtlich der Aufhebung der Starnberger Ausbaubeitragssatzung auf den Plan gerufen hat, beschäftigt offensichtlich die "Wählergemeinschaft pro Starnberg" (WPS). Wie berichtet, bezweifelt die Behörde die Rechtmäßigkeit des Beschlusses, den Starnbergs Bürgermeisterin Eva John Mitte März ohne Beschluss des seinerzeit nicht existenten Stadtrats nur wenige Wochen vor den Stadtratsneuwahlen verkündet hatte. Die WPS mutmaßt nun, dass ein Mitglied des Starnberger Stadtrats die Rechtsaufsicht informiert habe mit dem Ziel, die Politik der Bürgermeisterin zu durchkreuzen: Zunächst hinterfragte ein WPS-Mitglied in der Bürgerfragestunde am Montag die Gründe für das Einschreiten der Rechtsaufsicht, am Ende der konstituierenden Sitzung konkretisierte WPS-Chef Günther Picker seinen Verdacht, ein Mitglied des Stadtrats habe bei der Rechtsaufsicht interveniert, ohne dafür jedoch einen stichhaltigen Beweis vorzulegen. Er forderte die Bürgermeisterin auf, gegenüber der kommunalen Rechtsaufsicht "hart" zu bleiben und auch keine juristische Auseinandersetzung zu scheuen.

Insbesondere bei der CSU stießen Pickers Vorhaltungen auf Irritation. Ortsvorsitzender Stefan Frey stellte umgehend klar, dass die CSU beim Landratsamt keinen Antrag auf Überprüfung des Aufhebungsbeschlusses der Bürgermeisterin gestellt habe. Zwar habe die CSU zum Themenkomplex aufgrund der klaren Rechtslage eine entsprechende Haltung: Die Aufhebung des kommunalen Abgabegesetzes ist derzeit nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig; im Juli 2015 findet eine Expertenanhörung im Landtag statt. Frey hält die Aufhebung durch John daher "für überhastet, zumal ohne Prüfung und Diskussion durch den Stadtrat". Die großen geplanten Investitionen der Stadt - etwa die Seeanbindung, die Sanierung des Wasserparks oder auch der Bau der Westumfahrung - ließen eben keinen großen finanziellen Spielraum zu. Insoweit sei die Einleitung eines rechtsaufsichtlichen Verfahrens durch das Landratsamt, das an Recht und Gesetz gebunden ist, nur konsequent. "Dagegen gerichtlich vorzugehen", erklärte Frey, "hielte ich für den unnötigen Einsatz von Steuergeldern, die an anderer Stelle besser verwendet werden können".

Mit großer Verwunderung nahm auch Landratsamt-Sprecher Stefan Diebl auf SZ-Anfrage den Verdacht des Stadtrats Picker zur Kenntnis: Zum einen war Johns Aufhebungsbeschluss durch die heimischen Medien bekannt gemacht worden. Zum anderen sind der Haushaltsentwurf 2015 der Stadt sowie Planung für die Jahre 2016 bis 2018 Gegenstand des amtlichen Prüfungsverfahrens.

© SZ vom 13.05.2015 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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