Verkehr:Parken de luxe

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Autofahrer können nun auch bargeldlos an den 14 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet zahlen. Dazu braucht man ein Handy, das eine SMS verschickt, oder eine App. Das kostet allerdings eine zusätzliche Gebühr

Von Otto Fritscher, Starnberg

"Ich hab' kein Kleingeld gehabt", diese Ausrede wird bei Marianne Börroth künftig noch weniger ziehen als bisher. Die Parkraumüberwacherin, wie die Politesse im Amtsdeutsch heißt, dreht seit zwölf Jahren ihre Runden durch die Kreisstadt, um Autofahrern, die sich die Parkgebühr an einem der 14 im Stadtgebiet aufgestellten Parkautomaten sparen wollen oder die Parkzeit überschreiten, einen Strafzettel zu verpassen. Bisher waren die Parksünder leicht zu identifizieren: Sie hatten keinen Parkschein hinter die Windschutzscheibe gelegt oder die Höchstparkdauer überzogen. Der fehlende Parkschein ist indes künftig kein Indiz mehr dafür, dass sich jemand um den Parkobolus drücken will. Denn er könnte ja bargeldlos bezahlt haben - mittels einer App auf seinem Handy etwa. "Ein neuer Bürgerservice", wie Starnbergs Bürgermeisterin Eva John bei der Vorstellung des neuen Angebots am Montagmittag erklärte. Ein Service, den es allerdings in den benachbarten Kreisstädten Wolfratshausen und Weilheim schon gibt.

So funktioniert das bargeldlose Bezahlen am Parkautomaten: Es ist "barrierefrei", wie die Techniker sagen. Womit gemeint ist, dass man es auch ohne Registrierung nutzen kann. Dann allerdings nur per SMS oder Handy-App. Der Nutzer muss eine Kurznachricht an eine Nummer senden, die auf jedem Parkautomaten verzeichnet ist. In etwa in der Form "Autokennzeichen, Punkt, Parkdauer in Minuten", also etwa STAR123.120. Abgerechnet wird dann über die Handy-Rechnung.

Es ist aber auch möglich, mittels Sepa-Lastschrift - also mittels hinterlegter Kontodaten - oder via Kreditkarte zu bezahlen. Egal, welchen Weg der Autofahrer wählt, die Kosten für die reine Parkzeit sind immer gleich. Hinzu kommt die Servicegebühr, die rund 20 Prozent Aufschlag ausmacht. Das gilt auch für die Verwendung der speziellen App "Travipay", die sowohl für iPhones als auch für Android-Handys verfügbar ist. Vorteil: Vom Kaffeetisch aus kann die Parkzeit problemlos verlängert werden, wenn man sich verratscht hat, ohne dass man extra zum Parkscheinautomaten gehen muss.

Etwas verwirrt allerdings könnten Autofahrer sein, die auf den aufgeklebten Hinweisen nur das groß gedruckte "Sparen Sie 50 Prozent" sehen und nicht weiterlesen. Dieser Hinweis bezieht sich nämlich nur auf die Servicegebühr, wenn man bereit ist, sich zu registrieren und die persönlichen Daten wie Kreditkartennummer preiszugeben. Um die Höhe der Servicegebühr (14 Prozent der Parkgebühr plus 14 Cent) lesen zu können, wird mancher ältere Autofahrer seine Lesebrille zücken müssen.

Konkret bedeutet der Aufschlag gegenüber den mit Münzen bezahlten Parkgebühren folgende Tarife: Eine Stunde bargeldlos Parken kostet statt einem Euro 1,24 Euro, wer die zulässige Höchstparkdauer von zwei Stunden mittels Handy-App oder SMS bucht, zahlt statt zwei Euro 2,42 Euro. Parken de luxe gewissermaßen.

Um die Technik hinter dem System kümmert sich die Erlanger Firma Sunhill Technologies. "Wir betreiben dieses System schon in mehr als 100 deutschen Städten", erklärte Jan Höfermann von Sunhill. Klar, dass auch seine Firma - "und die Mobilfunkbetreiber", so Höfermann, etwas am neuen Service mitverdienen wollen.

Auch Politesse Marianne Börroth muss sich künftig umstellen. Auf ihrem neuen Diensthandy muss sie künftig bei jedem abgestellten Auto, in dem kein Parkschein liegt, mittels Handyapp überprüfen, ob der Autofahrer brav bezahlt hat - und wie lange er in der jeweiligen Parkzone stehen darf. "Wenn es funktioniert, ist das auch nicht aufwendiger als die bisherigen Kontrollen", sagt die Parkraumüberwacherin. Ein dezenter Hinweis darauf, dass das System zum Zeitpunkt der offiziellen Einweihung noch nicht funktionierte. Ob sich die Autofahrer neue Ausreden einfallen werden - denkbar wäre etwa: "Mein Handy-Akku war gerade leer" -, "das werden wir sehen", sagt Politesse Marianne Börroth. Aber eines bleibt für sie klar: Nicht bezahlt ist nicht bezahlt.

© SZ vom 10.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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