Ohne Gegenstimme hat der Starnberger Stadtrat am Montag den Neuerlass zur Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen verabschiedet. Die bisherige Verordnung läuft nach insgesamt 20 Jahren Gültigkeit im Juni aus und musste daher neu gefasst werden. Der Entwurf orientierte sich im Wesentlichen am Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags und an den bisherigen Vorschriften in Starnberg. Eine Übersicht über alle derzeit geltenden Bestimmungen finden sich auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.starnberg.de (Ortsrecht).
Starnberg:Neuregelung zum Fegen und Schneeräumen
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