Einhellig hat der Bauausschuss der Stadt Starnberg eine neue Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter erlassen. Die im Juni in Kraft tretende Neuregelung war notwendig geworden, weil ortsrechtliche Vorschriften maximal 20 Jahre lang gültig sind. Der Entwurf orientiert sich im Wesentlichen am Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags und regelt unter anderem Reinigungs- und Sicherungspflichten auf öffentlichen Straßen und Gehwegen. Verstöße gegen die Reinhaltung, zu der auch Verschmutzungen durch Tiere zählen, können mit Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.
Starnberg:Neue Vorschriften zur Straßenreinigung
Lesen Sie mehr zum Thema