Starnberg:Neue Spielregeln für den Stadtrat

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Starnbergs Mandatsträger beantragen mehrheitlich die Änderung der Geschäftsordnung

Von Peter Haacke, Starnberg

Mit einer umfassenden Reform zur Geschäftsordnung des Starnberger Stadtrats möchte die Mehrzahl der insgesamt 30 Mandatsträger die Spielregeln im höchsten politischen Gremium der Kreisstadt ändern. Bislang haben 16 Stadträte aus sieben von neun Fraktionen neue Spielregeln (siehe Kasten) für die politischen Gremien der Kreisstadt zum 1. Juli beantragt und das Schreiben unterzeichnet. Einzig WPS und FDP sowie einige BMS-Mitglieder unterstützen den Antrag nicht. Zur Begründung erklären die Unterzeichner: "Die derzeitig in Kraft befindliche Geschäftsordnung erscheint den unterzeichnenden Stadtratsmitgliedern angesichts der Praxiserfahrungen des letzten Jahres in mehrfacher Hinsicht nicht mehr sachgerecht." Insbesondere der Verwaltung seien zu weitgehende Zuständigkeitsbereiche zugeordnet, was zu einer "nicht hinnehmbaren Einschränkung der Kompetenzen des Stadtrats" führt.

Was auf den ersten Blick wie eine dröge amtliche Angelegenheit klingt, hat auf den zweiten weitreichende Folgen: Rechte, Pflichten und Kompetenzen von Bürgermeisterin Eva John sowie von Stadtrat und Ausschüssen sollen neu geordnet werden. Das Änderungspaket betrifft zwölf der insgesamt 40 Paragrafen zu den Themenbereichen Stadtrat, Stadtratsmitglieder, Ausschüsse, Bürgermeister, Sitzungen und Niederschriften sowie Geschäftsgang der Ausschüsse. Unwägbarkeiten im Zuständigkeitsbereich der Bürgermeisterin werden beseitigt, Rechte von Stadtrat und Gremien gestärkt, um weitere Alleingänge der Rathaus-Chefin zu vereiteln. Insbesondere die mit der Geschäftsordnung vom 1. Juni 2015 neu eingeführte Zuständigkeit in Bebauungsplanverfahren, von der die Verwaltung unter Ausschaltung des Bauausschusses übermäßig Gebrauch machte, soll jetzt korrigiert werden. Die weiteren Änderungen sind der "unzureichenden Information und Einbindung des Stadtrates" geschuldet: Sie legen neue Grundsätze für den verbindlichen Umgang zwischen Bürgermeisterin und Stadtrat fest.

Zunehmend hatte die Stadtverwaltung zuletzt im Alleingang Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen getroffen, die in der Bevölkerung auf massive Kritik gestoßen waren. Dazu dürften etwa die umstrittenen Änderungen der innerstädtischen Verkehrsführung zählen, aber auch der Verkauf des Wangener Weihers. Zudem hat "der Stadtrat wesentliche Entscheidungen der Stadtverwaltung zunächst aus der Presse erfahren", heißt es. Dementsprechend will man in der Geschäftsordnung Passagen gestreichen, die der Bürgermeisterin alleinige Entscheidungsbefugnis einräumen - auch im Hinblick auf Gelder: Durchschnittlich um 44 Prozent sollen die Summen reduziert werden, über die John allein entscheiden darf - in der Spitze von 90 000 auf 50 000 Euro. Doch auch der häufig allzu laxe Umgang mit rechtzeitig gestellten Anträgen im Stadtrat, der mehrfach schon die Rechtsaufsicht auf den Plan rief, oder spontan geänderte Tagesordnungen sollen ein Ende haben: Der Entwurf listet geänderte verbindliche Fristen, Informationspflicht und eine Bereitstellung von Unterlagen auf.

Der Stadtrat wird sich am Montag, 27. Juni, mit der Neufassung der Geschäftsordnung befassen. Der Antrag kann als Misstrauensvotum gegen die Bürgermeisterin interpretiert werden.

© SZ vom 21.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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