Starnberg:Neue Klage gegen Tunnel

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Bürgerinitiative behauptet, das Baurecht sei bereits erloschen

Von David Costanzo, Starnberg

Die Tunnelgegner unternehmen einen weiteren Versuch, die Röhre durch den Starnberger Untergrund zu verhindern. Ein Mitglied der Bürgerinitiative (BI) "Pro Umfahrung, contra Amtstunnel" wolle gegen den Bund klagen, der als Bauherr durch das Staatliche Bauamt Weilheim vertreten wird, kündigt die BI Umfahrung an. Nach Ansicht der Initiative ist das Baurecht erloschen, der Tunnel sei damit ein "Schwarzbau". Das Staatliche Bauamt hat die Vorwürfe bereits prüfen lassen und widerspricht.

Genau am 7. September dieses Jahres sei das Baurecht für den B2-Tunnel ausgelaufen, behauptet die Bürgerinitiative. Hintergrund ist der Planfeststellungsbeschluss, der im September 2008 rechtskräftig geworden war und zehn Jahre gilt. Bislang habe das Bauamt aber nur Vorbereitungsmaßnahmen getätigt, die juristisch keinen Baubeginn darstellten, erklärt die Initiative. Darunter falle auch der Spatenstich am 20. Juli. Der Kläger aus den eigenen Reihen werde vom Starnberger Anwalt Franz Sußner vertreten. Dieser habe das Staatliche Bauamt zweimal aufgefordert, den "Schwarzbau" nicht zu beginnen und die Vorarbeiten aus Kostengründen einzustellen. Sußner habe "keine befriedigende Antwort erhalten", am Donnerstag wolle er mehr zur Klage mitteilen.

Projektleiter Herwig Ludwig vom Staatlichen Bauamt kennt beide Schreiben. An den Vorwürfen sei "gar nichts dran", einer Klage sehe das Bauamt völlig gelassen entgegen. Seit dem Stadtratsbeschluss zum Tunnelbau vom Februar 2017 habe es mehrere "Meilensteine" gegeben: Man habe "intensiven Grunderwerb" betrieben. Das Löschwasserbecken für die Feuerwehr sei im Frühjahr fertiggestellt worden. Die Arbeiten für die Zulaufstrecke auf dem Weg zum Tunnel seien ausgeschrieben und vergeben worden. Seit dem Spatenstich läuft dieser Umbau der Münchner Straße am Landratsamt. Das Staatliche Bauamt nutze das Baurecht also längst, sagt Ludwig.

Die Tunnelgegner hatten bereits gegen die Stadt geklagt, um einen Bürgerentscheid zu erzwingen. Im März scheiterten sie vor dem Verwaltungsgericht. Die Berufung wurde zugelassen, ein Termin steht aber noch aus.

© SZ vom 05.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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