Starnberg:Neubau bis zum Jahr 2025 vertagt

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Fachstellen lehnen Wohnhaus an Weilheimer Straße ab

Aus der Bebauung eines Areals an der Weilheimer Straße in Nachbarschaft zum einstigen Starnberger Restaurant "Waldhaus" wird in absehbarer Zeit nichts werden. Die Eigentümergemeinschaft des Grundstücks hatte 2017 eine Bebauungsplanänderung beantragt, Ziel war der Bau von rund 45 Wohneinheiten. Der Bauausschuss hatte im Januar beschlossen, zunächst die Rahmenbedingungen für den angestrebten Gebäudekomplex an der Bundesstraße 2 in Richtung Weilheim auszuloten. Das Ergebnis aus den Fachstellengesprächen zwischen Vertretern der Stadt, dem Staatlichen Bauamt Weilheim, dem Abwasserverband Starnberger See und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten war überwiegend ablehnend, teilte Bürgermeisterin Eva John in der Vorwoche im Bauausschuss mit.

Das Staatliche Bauamt machte geltend, dass die Grundstücke teilweise vom Bau des B2-Tunnels betroffen sind. Insbesondere eine Erschließung der Baustelle über die Franz-Heidinger-Straße sei problematisch, weil der Kreuzungsbereich mit Verlegung der Fahrspuren mehrfach angepasst wird. Zudem müssten Leitungen für Wasser, Abwasser, Strom oder Gas verlegt werden. Die plangemäße Erschließung des Baugrundstücks sei erst nach Abschluss des Tunnelbaus im Jahr 2025 möglich.

Der Abwasserverband schätzt das Vorhaben ebenfalls kritisch ein. Es sei ein Kanalneubau mit größerer Versickerungsanlage im Bereich der Franz-Heidinger-Straße erforderlich, teilte der Verband mit. Neben einer Planungszeit von ein bis zwei Jahren wäre für den Bau dieser Anlage auch ein "zeitliches Baufenster" mit dem Staatlichen Bauamt zu vereinbaren. Das Amt für Forsten und die Untere Naturschutzbehörde verwiesen auf den guten Zustand des intakten Mischwaldes, der erhalten bleiben sollte. Eine Nutzungsänderung für diese Fläche sei nur dann zulässig, wenn eine flächengleiche Aufforstung erfolgt. Das Gremium beschloss einhellig, die Planungen zur Änderung des Bebauungsplans dennoch fortzusetzen.

© SZ vom 26.09.2018 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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