Starnberg:Mehr Geld zur Anreise

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Stadt zahlt ihren Mitarbeitern einen Fahrtkostenzuschuss

Unerwarteter Geldsegen für die Angestellten und Beamten der Stadt Starnberg: Rückwirkend zum 1. Januar 2015 hat der Haupt- und Finanzausschuss am Montag als freiwillige Leistung einen Fahrtkostenzuschuss für die städtischen Bediensteten beschlossen. Insgesamt sind für diesen Posten im laufenden Haushaltsetat zirka 180 000 Euro vorgesehen.

Die Verwaltung sieht den Zuschuss als "Instrument zur Gewinnung neuen Personals". Dies sei schon allein deshalb notwendig, um unter den öffentlichen Arbeitgebern im Landkreis Starnberg wieder einheitliche Bedingungen herzustellen: Die übrigen Gemeinden, aber auch der Landkreis oder der Abfallwirtschaftsverband (Awista) haben vergleichbare Regelungen längst beschlossen. Zudem sei ein Fahrtkostenzuschuss gerade für jene Mitarbeiter, die nicht in den Genuss der Ballungsraumzulage kommen, ein interessanter Anreiz, zur Stadt Starnberg zu wechseln oder zu bleiben.

Die Förderung gewährt wird Mitarbeitern, deren Anfahrtsweg vom Wohnort zur Arbeitsstätte (schnellste Wegstrecke) mehr als drei Kilometer beträgt. Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent des tatsächlichen Aufwands. Dabei werden bei Benutzung eines Pkw 30 Cent pro Kilometer gezahlt, 13 Cent bei einer Fahrt auf dem Motorrad und fünf Cent bei der Anreise per Rad. Tarifbeschäftigte und Beamte, die öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad nutzen, bekommen ihren Aufwand - ohne Berücksichtigung der monatlichen Obergrenzen - in voller Höhe erstattet.

Der Entwurf war nach Gesprächen zwischen Verwaltung und Personalvertretung zustande gekommen. Unterstützt werden sollen vor allem jene Bedienstete, die besonders lange Fahrstrecken zu bewältigen haben und in aller Regel auch keine Ballungsraumzulage erhalten. Viele Angestellte, darunter etliche Mitarbeiterinnen aus Kindertagesstätten, kommen aus dem Oberland, etwa aus Peiting, Schongau, Oberau oder Garmisch. Der Vorschlag, den Zuschuss für bestimmte Einkommensgruppen zu begrenzen, fiel ebenso durch wie eine Anhebung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte auf zehn Kilometer. In der Abstimmung votierten nur Michael Mignoli (WPS) und Katja Fohrmann (CSU) gegen die Neuregelung. Mignoli erschien das Abrechnungsprozedere zu kompliziert; Fohrmann erkannte in den 180 000 Euro jene Summe, die man erst in der Vorwoche bei der Busbeförderung der Schulkinder gestrichen hatte.

© SZ vom 07.10.2015 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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