Starnberg:Lasten auf alle Bürger verteilen

Senioren-Union fordert Streichung der Straßenausbaubeitragssatzung

Von Peter Haacke, Starnberg

Der Vorstand der Senioren-Union im Ortsverband Starnberg fordert vom Bayerischen Landtag, die umstrittenen Regelungen über den Straßenausbaubeitrag von Anliegern ersatzlos zu streichen. Laut Artikel 5 des Kommunalabgabengesetzes sind Gemeinden und Städte verpflichtet, eine Satzung zu erlassen, um Gemeindestraßen zu verbessern oder zu erneuern. Ein erheblicher Anteil der Kosten kann auf Grundstückseigentümer als Anlieger umgelegt werden. Die CSU-Senioren halten diese Umlage für "ungerecht und unzumutbar".

Nach Ansicht der Senioren-Union werden öffentlich genutzte Gemeindestraßen von allen Bürgern in Anspruch genommen insbesondere durch Lieferverkehr und öffentlichen Nahverkehr. Anlieger hätten durch den Ausbau zumeist keine Vorteile, würden aber gezwungen, diese Kosten zu einem großen Teil zu übernehmen. Nach dem "Prinzip der Gleichbehandlung sind die Lasten auf alle Bürger zu verteilen", erklärt Gerrick von Hoyningen-Huene, Vorsitzender der Senioren-Union. Kosten für Sanierungen sollten aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Es sei nicht vermittelbar, warum Bürger in Baden-Württemberg keine Straßenausbaubeiträge zahlen müssen oder Städte wie München, Hamburg und Berlin die Regelung aufgehoben haben; knapp 500 bayerische Gemeinden haben keine Straßenausbaubeitragssatzung.

Die Stadt Starnberg klagt derzeit auf Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom März 2017. Die Richter hatten die Aufhebung der Starnberger Straßenausbaubeitragssatzung seit 2015 als rechtswidrig erachtet und eine Klage der Stadt abgewiesen.

© SZ vom 07.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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