Starnberg:Landratsamt bremst Stadt

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Starnberg soll Beschluss zu Straßenausbau-Beiträgen revidieren

Von Manuela Warkocz, Starnberg

Der Bescheid des Landratsamtes, der am Montag schriftlich im Starnberger Rathaus eintraf, zwingt die Stadt zum Handeln. Sie muss innerhalb von zwei Monaten ihren Beschluss aufheben, mit dem sie ihre Straßenausbausatzung außer Kraft gesetzt hat und damit auf Beiträge ihrer Bürger bei Herstellung und Verbesserung von Straßen und Plätzen verzichtet hat. Denn dieser Beschluss, so die Behörde, sei "rechtswidrig" und werde rechtsaufsichtlich beanstandet. Widersetzt sich die Stadt, droht das Landratsamt mit Ersatzvornahme. Allerdings kann innerhalb eines Monats beim Bayerischen Verwaltungsgericht geklagt werden. Genau das strebt Bürgermeisterin Eva John jetzt an, auch wenn sie den Stadträten nicht vorgreifen will. Die bekommen den Bescheid nächsten Montag vorgelegt. "Es ist bedauerlich, dass uns das Landratsamt ein Klageverfahren aufzwingt", sagte die Rathauschefin am Montag auf SZ-Nachfrage, nachdem sie das 17-seitige Dokument erhalten hatte. "Aber ich bin überzeugt, dass wir die richtige Entscheidung getroffen haben. Ich werde daher dem Stadtrat empfehlen, das auf dem Klageweg klären zu lassen." John hatte die Straßenausbausatzung am 12. März allein gekippt, der Stadtrat stellte sich am 29. Juni hinter sie.

Ausführlich begründen die Juristen der Kreisbehörde, warum Starnberg künftig Anlieger wieder zur Kasse bitten muss. In 13 Begründungen werden sämtliche Punkte widerlegt, mit denen die Starnberger ihren Federstrich gerechtfertigt hatten. Hauptkriterium: Nach dem Baugesetzbuch sollen in Bayern Erschließungsbeiträge erhoben werden, wobei dieses "sollen" grundsätzlich verbindlichen Charakter habe. Ausnahmen seien nur in "atypischen Fällen" zulässig, wenn die Haushaltslage "mittelfristig verlässlich als gesichert angesehen werden könne". Aber genau das sei in Starnberg nicht der Fall. Die Stadt stehe vor finanziellen Herausforderungen, sie müsse Rücklagen abschmelzen, Kredite aufnehmen, die Pro-Kopf-Verschuldung werde von 753,22 Euro in diesem Jahr auf 990,88 Euro Ende nächstes Jahr steigen, weit über den bayerischen Durchschnitt von 667 Euro. Daher könne man keine "herausragende Finanzlage" attestieren.

Auch der Starnberger Einschätzung, die Einnahmen von jährlich durchschnittlich 130 000 Euro seien gering - zumal der Verwaltungaufwand mit 80 000 Euro zu Buche schlage -, mochte das Landratsamt nicht folgen. Ebenso wenig ließ es zur Rechtfertigung gelten, dass die Stadt die Ausfälle mit einer Erhöhung der Grundsteuer kompensieren will und dass durch nachhaltiges Management der Straßenunterhalt dauerhaft gewährleistet werde. Derzeit liefen beitragsfähige Straßenbauprojekte "in nicht unbeträchtlicher Höhe", in den nächsten Jahren seien weitere geplant. Die Beschlüsse hätten eine beachtliche Außenwirkung über den Landkreis hinaus entfaltet. "Weitere Bezugsfälle gilt es indes zu vermeiden" , so die Behörde.

Stefan Frey, Vorsitzender der CSU Starnberg, zeigt sich von der Entscheidung wenig überrascht. Wer die Gesetzeslage kenne, habe damit rechnen müssen. "Aber die Bürgermeisterin befand sich halt im Wahlkampf", erinnerte Frey an die Umstände der Aufhebung, "da schaden solche Geschenke nicht."

© SZ vom 20.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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