Bis Ende April:Bewerbung für den Kulturpreis

Im vergangenen Jahr überreichte Barbara Beck Elisabeth Carr (links) einen Ehrenpreis, Ernst Quester bekam den Kulturpreis von Landrat Stefan Frey (rechts). (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Der Landkreis vergibt die Auszeichnung heuer in der Kategorie "Foto-, Film- und Videokunst".

Noch bis zum 30. April ist es möglich, beim Landratsamt Starnberg Bewerbungen für die Kulturpreise des Landkreises einzureichen. Die Ausschreibung richtet sich in diesem Jahr an Kulturschaffende aus dem Bereich "Foto-, Film- und Videokunst". Die Vorschläge oder Bewerbungen sind an das Landratsamt in der Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg oder per E-Mail an kultur@LRA-starnberg.de zu richten. Es benötigt dafür einen Lebenslauf mit aussagekräftiger Beschreibung der Aktivitäten. Presseberichte und andere Abhandlungen können zur Ergänzung beigefügt werden, heißt es aus der Kreisbehörde.

Der Landkreis verleiht seit dem Jahr 2000 Kulturpreise. Er will damit Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen geben. Voraussetzung für den Preis ist, dass die Künstler im Landkreis Starnberg leben oder arbeiten, herausragende Leistungen erbringen und diese Bezug zum Landkreis Starnberg haben. Der Kulturförderpreis wird an junge Kulturschaffende vergeben, deren außergewöhnliche Begabung besonders förderungswürdig ist. Der Anerkennungspreis ist für Personen oder Institutionen gedacht, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben. Auskünfte zum Kulturpreis erteilt die Kulturbeauftragte des Landratsamtes, Barbara Beck, unter Telefon (08151) 148 77290.

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