Starnberg:John will Bürger schonen

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Die Straßenausbausatzung gilt wieder in Starnberg. Fraglich ist, ob die Betroffenen nachträglich zur Kasse gebeten werden

Die Starnberger müssen sich wohl weiterhin an dem Ausbau von Straßen finanziell beteiligen. Das Verwaltungsgericht München hat nämlich am Mittwoch die Klage der Stadt gegen die "rechtsaufsichtliche Beanstandung" des Landratsamtes Starnberg abgewiesen. Die Richter gehen somit davon aus, dass die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung seitens der Stadt vor knapp zwei Jahren rechtswidrig gewesen sei. Gegen das Urteil könne die unterlegende Stadt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Berufung gehen, teilte ein Sprecher der Verwaltungsgericht mit. Nach der mündlichen Verhandlung war das Urteil keine Überraschung mehr. Denn der Vorsitzende Richter Erwin Bauer hatte bereits betont, dass auch ein "sehr solider Haushalt" die Aufhebung der Satzung nicht rechtfertige.

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(Foto: Franz Xaver Fuchs)

CSU-Fraktionschef Stefan Frey glaubt, dass Bürger zahlen müssen.

Starnbergs Bürgermeisterin Eva John will Begründung abwarten.

Gefasst reagierte Starnbergs Bürgermeisterin Eva John (BMS) auf das Urteil in erster Instanz. Nun müssten zunächst die schriftlichen Gründe geprüft werden, die erst in einigen Wochen vorliegen. Danach entscheide der Stadtrat, ob eine Berufung eingelegt werden sollte. Die Rathauschefin versicherte aber auf SZ-Nachfrage, dass rückwirkend die Bürger nicht Beiträge zahlen müssten. Je nach Verkehrsrelevanz der betreffenden Straßen liegt die Beitragsquote zwischen 55 und 80 Prozent in Starnberg.

"Unsere Haltung hat das Gericht bestätigt", sagte am Mittwochmittag Christian Kröck, stellvertretender Sprecher des Landratsamts Starnberg, das den Rechtsstreit vorerst gewonnen hat. Von dieser Entscheidung sei die Kreisbehörde ausgegangen, man werde jedoch die Begründungen ebenfalls noch genau ansehen. Die Kommunale Rechtsaufsicht hatte die Stadt aufgefordert, die Beitragssatzung für den Straßenausbau wieder einzuführen.

Als unwahrscheinlich gilt, dass Bürgermeisterin John im Stadtrat eine Mehrheit für die Fortsetzung des Verfahrens findet. Die meisten Fraktionen sehen der Ankündigung Johns, die offensichtlich die Zulassung einer Berufung beantragen will, mit Skepsis entgegen. Vom Ergebnis der Gerichtsverhandlung am Dienstag ist niemand überrascht, eine Berufungsklage der Stadt gegen den Freistaat halten die meisten Befragten für nahezu aussichtslos angesichts der eindeutigen Gesetzeslage.

Patrick Janik (UWG) hält eine Fortsetzung des Verfahrens für "Geld- und Zeitverschwendung"; besser wäre eine "sinnvolle und bürgerfreundliche Ausgestaltung und Anwendung der Satzung". Ähnlich äußerte sich Christiane Falk (SPD), die eine "Änderung der Ausbausatzung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten" anstrebt, einer Berufungsverhandlung aber nicht zustimmen will. Auch für die Bürgerliste "ist die Sache abgeschlossen", sagte Klaus Rieskamp. Die Stadt solle nicht in ein weiteres Klageverfahren investieren. Er bedauert aber, dass die Stadt - unter Berücksichtigung der Zahlungsfähigkeit der Bürger - ihre Planungshoheit verliere. Franz Sengl (Grüne) hegt zwar gewisse Sympathien für die Abschaffung der strittigen Satzung ("ein fragwürdiges Instrument"), will aber angesichts der Rechtslage auch keine "Lex Starnberg". Dass aus "ihrem Wahlgeschenk von einst nun rückwirkend kein teurer Bumerang für die betroffenen Bürger wird", hofft Stefan Frey (CSU). Denn entgegen der Aussage Johns, betroffene Bürger würden rückwirkend nicht zur Kasse gebeten, sind nach Freys Ansicht sowohl Aufhebungsbeschluss als auch die damit verbundene Aufhebungssatzung rechtswidrig und damit nichtig. Das heißt, die Satzung hat ihre Gültigkeit behalten und Betroffene müssen zahlen.

© SZ vom 09.03.2017 / deu/phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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