Starnberg:Hundeverbot am Badestrand

Hunde dürfen mit Beginn der Badesaison nicht mehr in einige Erholungsgebiete an den Seen. Wie das Landratsamt in Starnberg mitteilt, gilt das Verbot seit Dienstag bis Mitte September. Betroffen sind demnach das Badegelände in Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee und Wartaweil am Pilsensee.

Ausgenommen von der Reglung ist seit diesem Jahr der Rieder Wald bei Herrsching. Per Kreistagsbeschluss vom Montag wird dort das Hundeverbot aufgehoben; allerdings werden Schilder aufgestellt mit dem Hinweis, dass die Tiere an der Leine geführt werden sollen, damit sie keine Rehe jagen. In die anderen Erholungsgebiete dürfen Hunde auch an der Leine nicht mitgenommen werden. Teile des Ufers im Bereich Rieder Wald dürfen generell von Anfang März bis Ende August nicht betreten werden. Dort gilt eine Landschaftsschutzverordnung des Landkreises Landsberg, damit seltene Vogelarten nicht gestört werden.

© SZ vom 16.05.2018 / rzl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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