Starnberg:Hunde- und Grillverbot in Erholungsgebieten

Das schöne Wetter lockt wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch Badegäste an die Seen. Aber nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete: Das Landratsamt Starnberg macht darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt ist. Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf (Wörthsee), Wartaweil und Rieder Wald (Ammersee) sowie Pilsensee-Ost. Hunde dürfen in dieser Zeit laut Benutzungssatzung auch nicht an der Leine mitgenommen werden.

Um Sicherheit und Ordnung in den Erholungsgebieten aufrecht zu erhalten, wird in den Sommermonaten ein Sicherheitsdienst kontrollieren. Das Personal hat die Befugnis, bei Verstößen Personen aus den Erholungsgebieten zu verweisen und deren Personalien aufzunehmen. Zudem können Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch das Grillen in den Erholungsgebieten nicht zulässig ist. Die Bevölkerung wird auch darum gebeten, auf das Füttern der Wasservögel zu verzichten.

© SZ vom 10.05.2016 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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