Die Wassergebühren in der Stadt Starnberg steigen zum 1. Januar 2017 nach zwei Jahren erneut. Einhellig hat der Stadtrat am Montag die moderate Steigerung gebilligt. Allerdings hat das Wasserwerk nicht die Bezugspreise erhöht, sondern die Grundgebühr für Wasserzähler, die je nach Größe des Durchflusses unterschiedlich ausfällt. Ausschlaggebend für die Neukalkulation war eine Berechnung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl und Partner (Nürnberg). Künftig beträgt die Grundgebühr bei Verwendung eines Wasserzählers mit Dauerdurchfluss bis Q₃=4, über den die weitaus meisten Haushalte in Starnberg verfügen, 78 Euro pro Jahr. Für einen Bauwasserzähler beträgt die Mietgebühr pro Monat 6,50 Euro, hinzu kommt eine Tagesmietgebühr von 1,15 Euro für ein Standrohr. Die vorgesehene Erhöhung belastet einen Einfamilienhaushalt nach Berechnungen von Rödl und Partner mit 7,20 Euro pro Jahr. Der Wirtschaftsplan des Wasserwerks rechnet für 2017 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 192 393 Euro.
Starnberg:Höhere Gebühren
Fehlbetrag beim Wasserwerk erfordert Neukalkulation
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