Starnberg:Handfester Familienstreit

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Geschäftsmann geht auf Ehefrau und Stieftochter los

Von Christian Deussing, Starnberg

Mit Schlägen ins Gesicht und Würgeattacken hat ein Geschäftsmann aus Starnberg nach Streitigkeiten zunächst seine 18-jährige Stieftochter und einige Wochen später auch die Ehefrau zu Hause traktiert und dabei erheblich verletzt. Der 70-Jährige musste sich aufgrund dieser Taten im vorigen Jahr am Donnerstag vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten, wo er die Vorwürfe aber nur teilweise einräumte. Der Mann wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Angeklagte 10 000 Euro an gemeinnützige Vereine zahlen.

Über seinen Verteidiger ließ der Starnberger eine Erklärung zu den Vorfällen abgeben. Demnach habe seit längerem in der Familie eine "angespannte Atmosphäre" geherrscht. Er habe sich über die Unordnung im Zimmer seiner "aufmüpfigen Tochter" aufgeregt, die die Fenster nicht geschlossen halte, und auch ihr Fahrrad nicht anderswo abholen wollte. Sie habe seine Anordnungen nicht befolgt, und er habe ihr daher einige "Watschn gegeben". Zum Streit mit seiner Frau in der Küche sei es gekommen, weil sie "keine Lust" gehabt habe, mit ihm Essen zu gehen. Seine Frau habe ihn angeschrien, mit einem Brotmesser herumgefuchtelt und sei dann damit auf ihn zugegangen. Der Angeklagte gab an, "in Notwehr sie am Hals gepackt und weggeschoben" zu haben. Darauf verwies auch der Verteidiger und betonte, dass sich sein Mandant bei dem aggressiven Verhalten der Frau bedroht gefühlt habe.

Allerdings bewerteten Amtsrichterin Brigitte Braun wie auch die Staatsanwältin die Situation in der Küche anders - zumal der Angeklagte seinerzeit im Polizeiverhör gesagte hatte, keine Angst verspürt zu haben. Dagegen war die Frau nach der Gewaltattacke schreiend zum Nachbarn gelaufen. Die Richterin wies den Angeklagten daraufhin, dass es verboten sei, Kinder und Partner zu schlagen. Er sollte sein Verhalten, auf diese Weise andere Menschen zu maßregeln, dringend überdenken. Die Staatsanwältin hielt es überdies für sehr bedenklich, dass sich der Familienvater in dem Prozess nicht entschuldigt und "kein Bedauern" gezeigt habe.

Der Familienvater steht nach eigenem Bekunden jetzt vor einem "Scherbenhaufen". Er hat keinen Kontakt mehr zu seiner Frau und adoptierten Tochter, die aber beide gegen ihn nicht mehr aussagen wollen.

© SZ vom 05.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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