Starnberg:Grüner Appell

Lesezeit: 1 min

Bund Naturschutz fordert Überprüfung der Westtangente

Die Kreisgruppe Starnberg im Bund Naturschutz (BN) fordert im Hinblick auf den bevorstehenden Baubeginn der Starnberger Westtangente eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung, weil "gewichtige Voraussetzungen für den Bau der Westumfahrung entfallen, wenn der B2-Entlastungstunnel nicht gebaut wird".

BN-Kreisvorsitzender Günter Schorn schreibt jetzt in einer Pressemitteilung, dass ohne Sicherstellung von Finanzierung und Bau des B2-Tunnels vor einem Bau der Westumfahrung mit Hilfe aktualisierter Vorausschätzungen der zu erwartenden Verkehrsströme "zumindest eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung unter verkehrspolitischen, naturschutzrechtlichen und weiteren Umweltschutzgesichtspunkten - insbesondere der Vereinbarkeit mit dem Luftreinhalteplan für Starnberg" gemacht werden müsse. Die Kreisgruppe betont, dass es sich beim Bau von B2-Tunnel und Westumfahrung stets um eine integrierte Gesamtplanung handelte. Sollte lediglich die Umfahrung, nicht aber der Tunnel gebaut werden, komme es "zu einer Verlagerung und Erhöhung von Verkehrsströmen durch Starnberg".

Der starke Durchgangsverkehr auf der Hanfelder Straße aus Richtung Westen, der bislang am Tutzinger-Hof-Platz in Richtung München abbiegt, würde nach dem Bau der Westumfahrung vom Maxhof-Kreisel aus wieder durch Starnberg geleitet und zusätzlich Weilheimer Straße und die Hauptstraße im Ortszentrum belasten. Dieser zusätzliche Verkehr werde, erklärt der BN, auch nach Auffassung des Staatlichen Bauamts zwangsläufig zu einer Höherbelastung mit Stickstoffdioxid führen. Da der verbindliche Grenzwert damit aber zusätzlich erheblich überschritten würde, wäre dies unvereinbar mit dem Starnberg betreffenden rechtsverbindlichen Luftreinhalteplan der Regierung von Oberbayern vom April 2012. Dieser Plan sieht den Bau des B2-Tunnels und der Westumfahrung sowie die Herabstufung der Hanfelder, Söckinger und Possenhofener Straße als erforderliche Maßnahme an. Ohne den Tunnel aber sei etwa eine Herabstufung der Hanfelder Straße gar nicht möglich.

Der BN fordert den Stadtrat auf, seine Entscheidung erneut zu überdenken. Zudem betont er, dass eine Nordostumfahrung, die das FFH-Gebiet beeinträchtigen würde, auch nach Ansicht des Straßenbauamtes, "völlig ausgeschlossen ist".

© SZ vom 23.10.2015 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: