Starnberg:Geschäftsordnung für Stadtrat wird geprüft

Die neue Geschäftsordnung für den Starnberger Stadtrat, die Ende Juni auf Mehrheitsbeschluss von zwei Dritteln der Mandatsträger eigentlich zum 1. Juli in Kraft treten sollte, gilt derzeit angeblich nicht: Auf Anfrage von Ludwig Jägerhuber (CSU) teilte Bürgermeisterin Eva John am Montag unter dem Punkt "Verschiedenes" im Haupt- und Finanzausschuss mit, dass vorerst weiterhin die alte umstrittene Version gültig sei. Grund dafür sei die ausstehende Entscheidung der Kommunalen Rechtsaufsicht am Landratsamt, die über einen Einspruch der "Wählergemeinschaft pro Starnberg" (WPS) befinden muss. Die WPS hatte gegenüber der Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 29. Juni geltend gemacht, dass der Beschluss des Stadtrats rechtswidrig sei, weil die neue Version der Geschäftsordnung den Sitzungsunterlagen nicht beigefügt worden war und sich die Stadträte somit nicht hätten vorbereiten können. Bürgermeisterin Eva John hatte einen Fehler ihrer Mitarbeiter für dieses Versäumnis eingeräumt.

Das Landratsamt hat daraufhin die Starnberger Stadtverwaltung zur Stellungnahme nebst Übersendung der neuen Fassung der Geschäftsordnung aufgefordert. Zwar liegen die Unterlagen mittlerweile vor. Völlig unklar ist derzeit allerdings, ob es sich dabei auch um eine förmliche Beanstandung der Bürgermeisterin handelt: Landratsamt-Pressesprecher Stefan Diebl sagte, allein die Eingabe der WPS, auf die John sich in ihrem Schreiben bezieht, führt nicht dazu, den Stadtrats-Beschluss auszusetzen. Über eine förmliche Beanstandung des Beschlusses durch die Bürgermeisterin, die eine Aussetzung der Geschäftsordnung zur Folge hätte, müsste zudem der Stadtrat informiert werden.

© SZ vom 13.07.2016 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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