Starnberg:Gegen den Wildwuchs

Stadt will Plakatiererei vor Wahlen eindämmen

Es war ein Beschluss mit fatalen Folgen fürs Stadtbild, den der Starnberger Stadtrat im Januar 2014 getroffen hatte: Erstmals seit Jahren, so entschied eine Mehrheit im Gremium, durften politische Gruppierungen in der Kreisstadt sechs Wochen vor EU-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen frei plakatieren. Abgesehen von den städtischen Werbetafeln wurden seitdem auch Häuserwände, Zäune oder Straßenlaternen rigoros mit Politwerbung zugepflastert. Doch die wilde Plakatiererei vor Wahlen gefällt nicht jedem. Auch der CSU ist sie ein Dorn im Auge: Sie möchte die städtische "Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten" - kurz: Plakatierungsverordnung - vor den Kommunalwahlen 2020 wieder ändern. Wahlwerbung im Stadtgebiet soll demnach wie früher nur noch auf Stellwänden stattfinden. Eine Änderung der Verordnung dürfte aber auch Bürgerbegehren betreffen.

Die Stadtverwaltung stellte in den vergangenen Jahren vor Wahlen in Stadtgebiet und Ortsteilen insgesamt 23 dieser Stellwände zur Verfügung, davon zehn mit acht Feldern und 13 mit zwölf Feldern. Doch einige dieser Plakatwände sind marode und - angesichts der Vielzahl konkurrierender politischer Gruppierungen - wohl auch zu klein. Andererseits scheinen einige Tafeln aber auch entbehrlich zu sein.

Im Haupt- und Finanzausschuss entwickelte sich am Montag eine lebhafte Diskussion darüber, an welchen Stellen politische Werbung in welchem Umfang angebracht ist. Vorläufiges Ergebnis der Debatte: Die Stadtverwaltung soll Angebote für 21 neue Stellwände einholen und eine Liste für deren Standorte erstellen. Die Ergebnisse sollen im Oktober präsentiert werden; zudem wird dann auch eine Abstimmung über den strittigen Paragrafen der Plakatierordnung erwartet.

© SZ vom 24.07.2019 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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