Starnberg:Früherer Bürgermeister klagt gegen Stadt

Lesezeit: 1 min

Ferdinand Pfaffinger darf laut Stadtratsbeschluss in den ersten drei Jahren nach seinem Ausscheiden keiner Nebentätigkeit nachgehen. Das hält er für rechtswidrig und zieht vor Gericht

Von Sabine Bader, Starnberg

Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht in München auch nicht alle Tage: Ein ehemaliger Rathauschef klagt gegen die Entscheidung des neugewählten Stadtrates. Der Fall spielt in Starnberg, und er liegt so: Im Jahr 2014 schied Ferdinand Pfaffinger aus Altersgründen aus dem Amt des Bürgermeisters von Starnberg aus. Im Herbst 2015 beantragte er, eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen. Es geht um Projektbetreuung und -beratung, genauer um die Vermittlung von Wohnbauflächen an mögliche Investoren oder Träger des sozialen Wohnungsbaus. Er sei seinerzeit in dieser Angelegenheit von Projektentwicklern angesprochen worden, so Pfaffinger zur SZ.

Für den Laien klingt es etwas eigentümlich, dass ein in Ruhestand befindlicher Altbürgermeister die Stadt um Erlaubnis fragen muss, wenn er nebenberuflich tätig werden möchte. Aber es ist so. Laut Bayerischem Beamtengesetz müssen sich kommunale Wahlbeamte nämlich in den ersten drei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt Nebentätigkeiten von ihrem Dienstherren, im Fall Pfaffinger ist dies die Stadt Starnberg, genehmigen lassen. So will es der Gesetzgeber auch nicht ganz ohne Grund. Man will dadurch ganz einfach möglichen Interessenkollisionen vorbeugen.

Was Pfaffinger nicht erwartet hatte: Der Stadtrat lehnte sein Ansinnen Anfang dieses Jahres in nichtöffentlicher Sitzung mehrheitlich ab, obwohl sein Tätigkeitsfeld die gesamte Region umfassen sollte und sich keineswegs auf Starnberg beschränkt hätte. Pfaffinger und seine Anwältin halten die Entscheidung des Stadtrats für nicht zulässig. Darum zieht der Altbürgermeister jetzt auch vors Verwaltungsgericht. Am kommenden Dienstag werden die Münchner Richter den Starnberger Fall beurteilen.

Pfaffinger ist es keineswegs angenehm, gegen die Stadt Starnberg vor Gericht ziehen zu müssen, wie er im Gespräch mit der SZ unumwunden zugibt. Dennoch will der Altbürgermeister die Sache ein für alle Mal geklärt wissen. "Man kann mir die Nebentätigkeit doch nicht einfach so pauschal untersagen", findet er. "Dafür gibt es nun wirklich keinen Grund." Eigentlich könnte Pfaffinger der beanstandete Beschluss ja schon jetzt ziemlich egal sein, denn bereits von kommendem Mai an kann er ohnehin ohne Einwilligung des ehemaligen Dienstherren tätig werden, wo und wann es ihm beliebt.

Starnbergs Rathauschefin Eva John will sich laut ihrer Stadtsprecherin Lena Choi zu Personalangelegenheiten nicht öffentlich äußern.

© SZ vom 25.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: