Starnberg:Fristende zur Kulturförderung

Kulturbeflissene im Landkreis Starnberg, die finanzielle Unterstützung brauchen, sollten sich diesen Termin merken: Nur noch bis Sonntag, 30. Oktober können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2017 gestellt werden können. Darauf weist das Landratsamt in einer Pressemitteilung hin. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Grundvoraussetzung für eine Kulturförderung durch der Landkreis ist das Vorliegen einer überörtlichen - also kreisweiten und nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte - kulturellen Bedeutung. Ist diese Bedingung erfüllt, können auf Antrag finanzielle Förderungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Landkreis fördert nur Projekte, bei denen die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und bei denen die Finanzierung des Projekts insgesamt gesichert ist. Weitere Entscheidungskriterien sind unter anderem Aspekte der Jugendförderung, Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen sowie die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis. Das Antragsformular ist unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar. Für Fragen steht Kulturreferentin Barbara Beck unter Telefon 08151/148-290 oder barbara.beck@lra-starnberg.de zur Verfügung.

© SZ vom 07.10.2016 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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