Starnberg:Freundin gewürgt und erpresst

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Schöffengericht verurteilt Arbeitslosen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis

Von Christian Deussing, Starnberg

Im ständigen Streit hat der Mann seiner damaligen Partnerin häufig mit Schlägen gedroht, wenn sie ihm kein Geld geben würde. Der Angeklagte hatte die Frau sogar einmal gewürgt, weil sie wegen einer Ruhestörung in der Starnberger Unterkunft nicht die Polizei gerufen hatte. Der einschlägig vorbestrafte Mann wurde am Dienstag vom Schöffengericht Starnberg wegen räuberischer Erpressung in elf Fällen, vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter Nötigung zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Der 27-Jährige muss auch deshalb hinter Gitter, weil seine vorherige, siebenmonatige Bewährungsstrafe im Urteil herangezogen wurde. Denn er hatte bereits im Dezember 2012 die Mutter seiner Lebensgefährtin zusammengeschlagen - laut Gericht ging es seinerzeit um 50 Euro, die der Mann der Frau geschuldet hat.

Richterin Brigitte Braun hatte in der jetzigen Verhandlung keine Zweifel an den Aussagen des Opfers, die auch Ex-Kollegen einer Tankstelle glaubhaft bestätigt hätten. Demnach hatte der Angeklagte mehrfach von seiner Freundin mit erhobener Hand und wüsten Drohungen gefordert, dass sie ihm Geld von ihrem Lohn abgibt. Das soll er verzockt und versoffen haben. Er habe sie auch so stark gewürgt, dass ihr die Luft weggeblieben und "eine Ader unter dem rechten Auge geplatzt" sei, sagte die 42-jährige Verkäuferin. Nach dieser Attacke war die Frau nachts in Panik zu ihrer Kollegin in die Tankstelle geflüchtet, wo sie sie sich in einem Hinterzimmer vor ihrem Peiniger versteckte. "Sie war total verstört und weinte", berichtete die damalige Kollegin. Die Frau habe einen roten Hals gehabt und gefürchtet, "umgebracht zu werden". Die Zeugin erinnerte sich auch daran, dass der Freund an der Tankstelle nach der Partnerin noch gesucht habe.

Der arbeitslose Computer-Spezialist hatte seine Gefährtin auch aus Wut gegen eine Hausmauer gedrückt, wobei die Frau an den Hüften verletzt wurde. Zudem weigerte er sich aus der Einzimmerwohnung der Unterkunft auszuziehen und eine andere, zugewiesene Bleibe zu nehmen. Im Prozess zeigte sich der Angeklagte nur teilweise geständig und verwies lieber auf die "stressigen Umstände". Während sein Verteidiger wegen "unklarer Zeugenaussagen" eine nur zweijährige Bewährungsstrafe für angemessen hielt, forderte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von fast vier Jahren.

© SZ vom 15.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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