Starnberg:Fiktiver Handel

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Amtsgericht verurteilt Tutzinger zu einer Geldstrafe

Von Christian Deussing, Starnberg

Für 1000 Euro hatte ein Tutzinger 200 Gramm Marihuana per Facebook verklausuliert bei einem Pärchen bestellt. Das wollte den Stoff wiederum über einen 16-jährigen Bekannten für 500 Euro erwerben, das Cannabis mit Wasser strecken und an den Auftraggeber verkaufen. Doch der Deal platzte im Juni 2013, weil der Jugendliche mit einer "Überfall"-Geschichte das Paar aus Seefeld und Penzberg belogen hatte. Der fiktive Handel hatte trotzdem Folgen: Die Beteiligten des schief gelaufenen Drogengeschäfts sind bereits verurteilt, nun musste sich am Donnerstag auch der Tutzinger vor dem Jugendschöffengericht in Starnberg verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt (120 Tagessätze zu 15 Euro).

Anfangs leugnete der heute 25 Jahre alte Angeklagte, Marihuana geordert zu haben, die laut Kripo in dieser Menge "nicht für den Heimgebrauch gedacht" gewesen sei. Die Ermittler haben Mobilfunkkontakte der Verdächtigen überprüft und stießen schließlich auf den jungen Mann aus Tutzing. Zudem bestätigte das frühere Pärchen als Zeugen im Prozess, dass es diese konkrete und verbindliche Bestellung des Marihuanas gegeben habe. Nach diesen Aussagen wurde es für den Angeklagten eng, zumal er bei der Polizei in punkto Drogen kein unbeschriebenes Blatt ist.

Das Gericht baute aber dem arbeitslosen Kfz-Techniker über einen rechtlichen Deal eine Brücke - nämlich bei einem Geständnis mit einer Geldstrafe zwischen 100 und 150 Tagessätzen davonzukommen. Darauf ließ sich der Angeklagte nach Absprache mit seinem Verteidiger ein und sagte in seinem Schlusswort: "Ich bin fertig mit der Sache, sie hat lange genug gedauert". Nach dem Urteil gab der Mann sogar dem Staatsanwalt die Hand.

Für den Ankläger und das Gericht waren die Aussagen der damals beauftragten Partner "glaubhaft und nachvollziehbar". Keine Rolle spielten mehr die Vorwürfe gegen die Zeugen, sie hätten den Jugendlichen wegen des Drogenbetrugs und der einkassierten 500 Euro im Auto seinerzeit gekidnappt. Denn dies ließ sich in der ersten Verhandlung zu dem Fall vor zehn Monaten nicht beweisen. Richter Ralf Jehle wollte aber wissen, warum der Penzberger Zeuge damals Schmuck, Bruchgold und eine Uhr in einem Pfandhaus versetzt habe. "Ich brauchte das Geld, aber wollte es nicht für Drogen heraushauen", beteuerte der 24-Jährige.

© SZ vom 02.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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