Starnberg:Faust mitten ins Gesicht

Lesezeit: 1 min

36-Jähriger schlägt Jugendliche und muss dafür 1800 Euro zahlen

Von Christian Deussing, Starnberg

Er hat sich provoziert gefühlt und deshalb zwei Jugendlichen am 23. März dieses Jahres vor einem Starnberger Lokal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die beiden Lokalgäste, die der Familienvater kannte, erlitten eine Nasenverletzung beziehungsweise eine Kopfplatzwunde und leichte Gehirnerschütterung. Eine junge Begleiterin der beiden Attackierten hatte der Starnberger an die Schultern gepackt, woraufhin sie stürzte und sich eine Prellung am Handgelenk zuzog. Wegen der vorsätzlichen Körperverletzungen erhielt der 36-jährige Angeklagte einen Strafbefehl von 4500 Euro (150 Tagessätze zu 30 Euro), gegen den er aber Einspruch einlegte.

Doch gleich zum Prozessbeginn vor dem Starnberger Jugendgericht wünschte der neue Verteidiger des Angeklagten ein "Rechtsgespräch", in Folge dessen sein Mandant den Einspruch zurücknahm. Somit mussten die seinerzeit so heftig attackierten Jugendlichen nicht mehr in der Verhandlung aussagen. Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem Trio und erklärte, wie sehr ihm sein Verhalten leid tue. "Ich wollte nur schlichten und Euch nicht verletzen", sagte der Angestellte. Die Jugendlichen akzeptierten seine Entschuldigung im Prozess. Der Verteidiger verwies darauf, dass die Gruppe damals herumgepöbelt und teilweise erheblich alkoholisiert gewesen sei und deshalb die "Situation eskaliert war".

Die Einschätzung, dass der bisher unbescholtene Mann von den anderen provoziert worden sei, teilte prinzipiell auch Richter Ralf Jehle. Der Angeklagte habe zuerst helfend bei einer Rangelei eingreifen wollen. "Doch Faustschläge ins Gesicht mussten in dieser Situation nicht sein", zumal es sich auch noch um Jugendliche gehandelt habe, betonte der Richter. Anscheinend sei dem Angeklagten aber an dem Abend der Kragen geplatzt.

Der Staatsanwalt bezeichnete diesen Ausbruch jedoch als "erhebliche Gewalt", die zumindest mit 120 Tagessätzen zu 20 Euro zu ahnden seien. Das Gericht urteilte milder und verhängte eine Geldstrafe von nur 90 Tagessätzen à 20 Euro. Damit bleibt das Führungszeugnis des Mannes sauber.

© SZ vom 17.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: