Die Anträge auf Fahrtkostenerstattung für Schüler ab der elften Jahrgangsstufe für das Schuljahr 2014/2015 können nur noch bis 2. November beim Landratsamt Starnberg gestellt werden. Antragsberechtigt sind Eltern und volljährige Schüler, wenn ein Gymnasium, eine Wirtschaftsschule, eine Berufsfachschule, eine Fachoberschule, eine Berufsoberschule oder eine Berufsschule besucht wurde und der Schulweg einfach länger als drei Kilometer ist. Anträge gibt es unter www.lk-starnberg.de/schulformulare.
Starnberg:Fahrtkostenzuschüsse schnell beantragen
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