Starnberg:Ex-Torwart muss vor Gericht

Der frühere Fußballnationaltorwart Jens Lehmann muss sich am 9. November vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten. Der Grund: Er hat einen Strafbefehl in Höhe von 240 000 Euro wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung nicht akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft München II wirft dem heutigen TV-Fußballexperten vor, am 9. November 2014, gegen 21.30 Uhr, auf der Autobahn 952 kurz vor Starnberg einen anderen Autofahrer überholt und ausgebremst zu haben, um den Starnberger zur Rede zu stellen. Der Ex-Keeper habe sich von dem Pkw-Fahrer offenbar wegen dessen Fahrweise bedrängt gefühlt und soll durch die herunter gedrehte Autoscheibe hineingegriffen und dem Mann an den Hals gefasst haben. Der Mann sei dabei aber nicht verletzt worden, sagte am Dienstag auf Anfrage Ken Heidenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft München II.

Weil Lehmann gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, sollte eigentlich schon vor einem Jahr der Prozess in Starnberg stattfinden. Doch die Verhandlung platzte wenige Tage vor dem Termin, da sich der Ex-Nationalspieler einen anderen Anwalt genommen haben soll. Nun soll es zum Prozess kommen, der erst vor Kurzem terminiert worden ist - und zwar zufällig genau an dem Tag, zwei Jahre nach dem Vorfall. Die Verhandlung findet wegen des erwarteten Medieninteresses im größten Saal des Gerichts statt.

© SZ vom 07.09.2016 / deu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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