Starnberg:Erst Hiebe, dann ein Heiratsantrag

Gericht schlägt getrenntem Paar einen Täter-Opfer-Ausgleich vor

Von Christian Deussing, Starnberg

Der Angeklagte lächelte seine ehemalige Partnerin an, als sie den Gerichtssaal in Starnberg betrat. Sie erwiderte freundlich seinen Blick, dabei hatte sie ihn wegen häuslicher Gewalt angezeigt und sollte jetzt als Zeugin aussagen. Der Anklage zufolge hatte ihr früherer Lebensgefährte sie ihrer Wohnung in Krailling mehrfach attackiert und ihr dabei erhebliche Blessuren zugefügt. Der Mann soll ihr nicht nur kräftige Ohrfeigen verpasst, sondern ihr auch mindestens sechs Mal mit einem verknoteten Pullover ins Gesicht geschlagen haben. Der Staatsanwalt warf dem 46-Jährigen auch vor, die Frau rabiat aus dem Bett gezogen zu haben, wobei sie Frau auf dem Boden gelandet sei und sich am Steißbein verletzt habe. Zudem soll der Mann sie bei einer Auseinandersetzung im Garten mit dem Gestänge eines Biertisches an der Stirn getroffen haben. Die Anklage sieht darin eine gefährliche Körperverletzung. Dazu kamen Beleidigungen und die Drohung: "Irgendwann erschlage ich dich".

Die Ereignisse liegen teilweise mehrere Jahre zurück. Seither hat sich das Verhältnis der beiden offenkundig verbessert. Sie leben zwar getrennt, haben aber eine freundschaftliche Beziehung und unternehmen gemeinsame Ausflüge. Das bestätigte die Zeugin, die wohl am liebsten ihre Strafanzeige zurückgezogen hätte. Jedenfalls war die Frau im Prozess nicht mehr bereit, gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten auszusagen. Dieser hatte ihr inzwischen einen Heiratsantrag gemacht, den sie aber abgelehnt hat.

Angesichts der neuen Situation schlugen Staatsanwalt und Richterin einen Täter-Opfer-Ausgleich vor. Damit könnte der Angeklagte einer Verurteilung entgehen. Ansonsten müsste er mit einer Strafe rechnen, weil er die Vorwürfe teilweise schriftlich eingeräumt habe, wie der Staatsanwalt sagte.

© SZ vom 03.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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