Starnberg:Empörte Stadträte

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Streit um den Bau einer Reithalle in Leutstetten geht weiter

Seit Jahren schon erhitzt der geplante Bau einer Reithalle in Leutstetten die Gemüter: Südlich der Altostraße soll auf dem Areal des einst königlichen Gestüts, wo sich derzeit ein Reitplatz befindet, ein Gebäude im bislang unbebauten Außenbereich entstehen, das den dörflichen Charakter Leutstettens nachhaltig ändern könnte. Nach unzähligen Verhandlungen und langem Hin und Her zwischen Bauwerberin Angelika Krebs vom Hau und der Stadt Starnberg zeichnete sich zwischenzeitlich eine Kompromisslösung ab. Doch ein städtebaulicher Vertrag, der Details des Vorhabens regelt, kam nie zustande. Schließlich entschied das Landratsamt und genehmigte 2014 den Bau: Geplant war eine Halle mit deutlich abgesenktem Fußbodenniveau und begrüntem Dach, um eine "verträgliche Einbindung der Reithalle in die Landschaft und die Freihaltung des Blicks (...) in die Landschaft" zu gewährleisten. Doch nun kam im Starnberger Bauausschuss ein neuer Antrag auf den Tisch: Eine schlichte Standard-Reithalle, die jedoch 2,50 Meter höher aufragt als die ursprüngliche Version.

Im Bauausschuss herrschte am Donnerstag Einigkeit darüber, diesen Antrag nicht zu genehmigen. Klartext sprach etwa Gerd Weger (CSU): "Das ist ein Vorhaben, das zum Himmel schreit", sagte er, "das Ganze ist sehr suspekt." Angesichts der Wandlung in Leutstetten "sind die Bürger stocksauer". Kritisch gewürdigt wurde aber auch die fachliche Eignung der Bauwerberin: Krebs vom Hau ist Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und begeisterte Reiterin. Das Landwirtschaftsamt Weilheim hatte ihr beste Referenzen erteilt, die von der Stadtverwaltung jedoch erneut hinterfragt werden sollen.

Das Gremium stimmte einhellig für den Neuerlass einer Veränderungssperre, die am 18. Juni 2016 abläuft, vorerst aber den Bau der umstrittenen Reithalle verhindert. In der Zwischenzeit will die Stadt das Areal aus dem Landschaftsschutzgebiet lösen und einen Bebauungsplan mit konkreten Angaben zum Ausmaß einer zulässigen Bebauung aufstellen. Gleichwohl werden weitere rechtliche Auseinandersetzungen unter Einbeziehung des Landratsamtes erwartet.

© SZ vom 20.06.2015 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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