Starnberg:Einsame Entscheidung

John trifft Anordnungen und verschweigt sie dem Stadtrat

Bürgermeisterin Eva John (BMS) hat in den vergangenen drei Jahren mindestens 50 so genannte dringliche Anordnungen anstelle des Stadtrats getroffen, davon etliche dem höchsten Beschlussgremium der Stadt bis heute nicht mitgeteilt - und damit wohl gegen die Gemeindeordnung verstoßen. "Die Nichtbekanntgabe liegt mir im Magen, weil es nicht korrekt war", sagte sie am Donnerstag im Stadtrat, als sie eine Liste mit 49 Entscheidungen vorlegte. "Das tut mir leid. Das werden wir in Zukunft sicher besser hinbekommen." Fehler könne man korrigieren. Damit sei aber nicht gesagt, dass die Entscheidungen an sich falsch gewesen seien. In der Liste fehlen noch die kurzfristigen Beschlüsse der Bürgermeisterin zum Umbau des Wasserparks.

Dringliche Anordnungen sind Entscheidungen, die normalerweise einem Stadtrat obliegen, die ein Bürgermeister aber übernehmen darf, wenn sie unaufschiebbar sind - wenn etwa ein Beschluss nicht bis zur nächsten Sitzung warten kann. Laut Gemeindeordnung hat ein Bürgermeister "hiervon dem Gemeinderat oder dem Ausschuss in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben". Dies ist nach Angaben Johns jedoch nicht immer geschehen.

Grünen-Stadträtin Martina Neubauer monierte etwa vier Personalentscheidungen vom Herbst 2015, die dem Stadtrat bis heute nicht bekannt seien: "Da drängt sich der Verdacht auf, dass am Ausschuss vorbei agiert werden sollte." Personalentscheidungen seien selten dringlich, sagte CSU-Stadtrat Stefan Frey, der eine Anordnung vom November 2017 zur Seeanbindung ergänzte. Eine Mehrheit bezweifelte ohnehin die Vollständigkeit der Angaben. John will in einer der nächsten Sitzungen konkretisieren, um was es bei den bislang unbekannten Anordnungen ging.

© SZ vom 24.11.2018 / dac - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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