Starnberg:Beschwerde gegen Eva John

Stadtrat Otto Gaßner sieht Verstoß gegen die Gemeindeordnung

Die zeitweilig tumultartigen Zustände im Starnberger Stadtrat am vergangenen Donnerstag haben möglicherweise ein juristisches Nachspiel. Stadtrat Otto Gaßner (UWG) hat bei der Kommunalen Rechtsaufsicht am Landratsamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Eva John (BMS) eingereicht, weil sie im Rahmen der Diskussion über das Bürgerbegehren zum Tunnel lautstarke Beifalls- und Missfallensbekundungen aus dem Publikum nicht unterbunden hatte. "Die Bürgermeisterin ließ dies widerspruchslos und ungerügt geschehen", erklärt Gaßner. John hatte in der Sitzung stattdessen deutlich gemacht, sie habe sich über die Beifalls- oder Missfallensbekundungen nicht geärgert. Insbesondere die Anhänger der Tunnelgegner unter den Zuhörern hatten die Sitzung wiederholt durch Zwischenrufe und Applaus gestört.

In diesem Verhalten der Bürgermeisterin erkennt Gaßner einen eklatanten und vorsätzlichen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Starnberger Stadtrats und die bayerische Gemeindeordnung. Die Antwort der Bürgermeisterin, sie habe Bekundungen aus dem Publikum nicht als störend empfunden, belege, "dass sie diese bewusst zugelassen hat". Laut bayerischer Gemeindeordnung handhabt die Bürgermeisterin als Vorsitzende der Sitzungen kommunalpolitischer Organe die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Beifalls- oder Missfallensbekundungen aus dem Publikum sollen dabei strikt unterbunden werden, um eine Beeinflussung oder Einschüchterung der Mandatsträger im politischen Diskurs zu verhindern. In nahezu allen bayerischen Gemeinden findet diese Vorschrift konsequent Anwendung. Sitzungsleiter sind berechtigt, Zuhörer, welche die Ordnung stören, entfernen zu lassen. Das Verhalten von Bürgermeisterin John habe die Stadträte in ihren organschaftlichen Rechten verletzt, argumentiert Gaßner.

© SZ vom 14.10.2019 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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