Starnberg:Ausländerbeirat sucht Kandidaten

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Landratsamt ruft zur Abgabe von Wahlvorschlägen auf

Rund 17 000 ausländische Landkreisbürger sind vom 8. September bis 8. Oktober zur Wahl des Ausländerbeirats im Landkreis Starnberg aufgerufen; das Landratsamt sucht dafür Kandidaten. Landrat Karl Roth ermutigt in einer aktuellen Wahlmitteilung alle ausländischen Bürger, geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen bis spätestens 8. August eingegangen sein. 15 Mitglieder ausländischer Nationalität sind für den Ausländerbeirat zu wählen. Welche Personen wählen dürfen und gewählt werden können, regelt die Wahlordnung.

Wahlberechtigt sind ausländische Staatsangehörige, die am 8. Oktober 18 Jahre alt sind, seit mindestens 8. April 2018 ununterbrochen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Starnberg gemeldet sind sowie einen bestimmten Aufenthaltsstatus besitzen. Dazu zählen EU-Bürger oder Personen mit einem Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Gewählt werden können ausländische Staatsangehörige, die am 8. Oktober das 21. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, seit mindestens einem Jahr ununterbrochen im Landkreis Starnberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, sich ohne fremde Hilfe auf Deutsch verständigen können und einen bestimmten Aufenthaltsstatus besitzen.

Der 1974 gegründete Ausländerbeirat des Landkreises Starnberg war einer der ersten in Deutschland. Er vertritt die Interessen der ausländischen Staatsangehörigen, fördert deren Integration und soll ein von gegenseitiger Achtung und Wertschätzung getragenes Verhältnis zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen fördern. Das Gremium unterstützt die ausländischen Staatsangehörigen im Umgang mit Behörden und nimmt sich vor allem der sozialen, schulischen und kulturellen Belange an. Derzeit leben Menschen aus 153 Nationen im Landkreis Starnberg.

Zur Beiratswahl werden die Unterlagen rechtzeitig zugesandt. Die sechsjährige Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2024. Wahlberechtigte, die keine Mitteilung erhalten haben, sich zur Wahl stellen möchten oder Fragen haben, können sich per E-Mail an Susanne Forsman (Fachbereich Asyl, Integration und Migration) wenden unter Auslaenderbeiratswahl@lra-starnberg.de oder telefonisch unter 08151/148-672.

© SZ vom 29.05.2018 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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