Starnberg:Antragsfrist endet für Förderung

Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg nimmt bis Freitag, 3. Mai, Anträge auf Förderung von gemeinnützigen Institutionen des Landkreises aus den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung und Sport entgegen. Darauf weist Geschäftsführer Gustav Huber hin. Der Vorstand wird Ende Mai mit dem Kuratorium über die Anträge entscheiden. Trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase, die Stiftungen zu schaffen macht, können auch im zehnten Jahr Projekte gefördert werden. Seit der Gründung 2009 hat die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg 132 Institutionen mit rund 180 000 Euro unterstützt. Näheres steht unter www.buergerstiftung-starnberg.de.

© SZ vom 30.04.2019 / manu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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