Starnberg:Angriff auf die Pufferzone

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So könnten die geplanten Unterkünfte aussehen. Sie erinnern an landwirtschaftliche Gebäude. (Foto: Landratsamt)

Bund Naturschutz protestiert gegen geplante Unterkünfte am Rand des Mooses

Von Peter Haacke, Starnberg

Gegen den geplanten Bau von Flüchtlingsunterkünften in Starnberg im Randbereich des Leutstettener Mooses regt sich Widerstand: Die Starnberger Ortsgruppe des Bund Naturschutz (BN) verurteilt in einem Schreiben an Landrat Karl Roth und Starnbergs Bürgermeisterin Eva John aufs Schärfste die beiden geplanten Standorte auf dem Sportgelände des SC Percha sowie einem Grundstück zwischen Franziskusweg und Tierheim. "Fast hat man den Eindruck", schreibt BN-Vorsitzende Irmgard Franken, "Landratsamt und Stadt Starnberg haben auf diese Gelegenheit gewartet, unter dem Vorwand der sozialen Verpflichtung den Schutzstatus des Moores aushöhlen zu können". Die Naturschützer fordern Landkreis und Stadt daher auf, andere Grundstücke zur Verfügung zu stellen.

Für den BN steht völlig außer Frage, dass Flüchtlinge untergebracht werden müssen - allerdings nicht an den vorgesehenen Standorten, die "wichtige Pufferzonen für das Leutstettener Moos angreifen". Auf dem Gelände des SC Percha ist ein Containerdorf für 144 Menschen geplant, am Franziskusweg soll eine Maschinenhalle für 120 Personen entstehen. Erst in der Vorwoche hatte der Starnberger Stadtrat dem Ansinnen mehrheitlich zugestimmt. Allerdings gab es insbesondere gegen die Maschinenhalle Widerstand, weil sie nach der befristeten Nutzung als Unterkunft stehen bleiben soll; Bürgermeisterin John hatte in der Sitzung eine Nutzung für "Indoor- oder Funsport" ins Spiel gebracht. Gegen ein dauerhaftes Baurecht votierten lediglich CSU sowie einzelne Mandatsträger von SPD, Grünen und WPS, zumal auch noch nicht entschieden ist, ob sich die Tennishalle an der Gautinger Straße als Flüchtlingsunterkunft eignet. Aus Sicht des BN wäre dauerhaftes Baurecht für die Maschinenhalle "das Schlimmste, was dem Moos nach dem Bau der Kläranlage zustoßen würde". Fraglich sei ohnehin, ob dieser Standort mit der FFH-Gebietsausweisung vereinbar ist. Sollten die Unterkünfte auf den anvisierten Flächen tatsächlich entstehen, "müssen die Bauwerke und ( . . . ) Erschließungsmaßnahmen, sobald sie nicht mehr für Flüchtlinge benötigt werden, ohne Zeitverzögerung und vollständig zurückgebaut werden", fordert der Bund Naturschutz.

© SZ vom 03.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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