Seeanbindung:Bahn droht mit Millionenklage

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Die Zeit läuft, jetzt setzt der Konzern eine Frist für ein Schlichtungsverfahren. Bis kommenden Montag muss sich die Stadt Starnberg erklären, sonst kann es teuer werden

Von Peter Haacke, Starnberg

Die Deutsche Bahn (DB) erhöht den Druck auf Starnbergs Bürgermeisterin Eva John, und die Zeit ist äußerst knapp in einer Angelegenheit, in der es um Millionenbeträge zu Lasten der Stadt geht: Der Konzern erwartet bis Montag, 11. Dezember, eine rechtsverbindliche Mitteilung darüber, dass die Stadt zur "Einleitung eines gemeinsamen Schlichtungsverfahrens" bereit ist. Andernfalls will die DB ein "Klageverfahren zur Verjährungshemmung" des 1987 geschlossenen Bahnvertrags einleiten. Dazu seien bereits die erforderlichen Schritte eingeleitet worden, heißt es in einem der SZ vorliegenden Schreiben des DB-Rechtsvertreters an die Stadt, das auch allen neun Stadtrats-Fraktionsvorsitzenden übermittelt wurde.

Die Situation spitzt sich also beim wichtigsten Vorhaben der Stadt, der Seeanbindung, zu. Der Stadtrat hält der Bürgermeisterin John vor, nahezu drei Jahre lang - entgegen diverser Beschlüsse seit Juli 2016 - untätig geblieben zu sein. Mittlerweile bestehen aber offenbar auch bei der DB Zweifel darüber, ob John noch der richtige Verhandlungspartner ist. Der Stadtrat hatte verlangt, an Gesprächen mit DB-Verantwortlichen beteiligt zu werden. John aber terminierte bislang nur zwei Unterredungen unter Beteiligung von Rechtsanwalt Walter Georg Leisner, der aber zumindest beim zweiten Gespräch am 24. November längst kein Mandat mehr hatte. Der Stadtrat fühlt sich hintergangen: Er war weder über die Gespräche informiert noch hat er bislang Einsicht in ein Gutachten, das die Folgen eines Nichterfüllens der Bahnverträge hypothetisch durchleuchtet.

Doch auch die Bahn muss sich getäuscht fühlen. John hatte der DB für 27. November einen Stadtratsbeschluss in Aussicht gestellt, der die Verhandlungsbereitschaft der Stadt verdeutlichen sollte. Dieser Punkt stand aber gar nicht auf der Tagesordnung. "Ob ein solcher Beschluss überhaupt beantragt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis", heißt es dazu im Schreiben der DB. Auch erscheine "nicht hinreichend gesichert, auf welcher Grundlage die Bürgermeisterin für die Stadt Starnberg rechtsverbindliche Erklärungen abgeben kann". Angesichts des Umstands, dass zwischen John und Stadtrat in zahlreichen Punkten Uneinigkeit besteht und auch die Rechtsaufsicht eingeschaltet ist, bestehe "Anlass, die Vertretungsmacht der Ersten Bürgermeisterin zu hinterfragen".

Der bis Ende dieses Jahres befristete Bahnvertrag von 1987 regelt Einzelheiten des Vorhabens. Zentrale Elemente dieser bislang nur zum Teil erfüllten Vereinbarung sind der Bahnhof Nord, die Übertragung des historischen Bahnhofsgebäudes und diverser Grundstücke am Seeufer an die Stadt, eine umstrittene Gleisverlegung sowie der Bau einer barrierefreien Station.

Die DB schlägt ein "kostengünstiges gemeinsames Schlichtungsverfahren" vor, das spätestens bis zum Freitag, 15. Dezember, beantragt werden muss. Voraussetzung sind allerdings ein Stadtratsbeschluss und eine Erklärung der Bürgermeisterin; andernfalls wird die DB gegen die Stadt klagen. Derweil kommt neue Dynamik in die Angelegenheit: 20 der 30 Stadträte fordern John auf, dem Gremium alle relevanten Unterlagen aus den Kontakten zur Bahn vorzulegen, die Beschlüsse des Stadtrats vom 19. Oktober zu vollziehen und auch die DB darüber zu informieren. Die Unterzeichner lehnen eine Haftung für die Folgen des offensichtlichen Fehlverhaltens der Bürgermeisterin ab. Auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung am kommenden Montag findet sich das Thema bislang nicht.

Die Bahn will sich mit Blick auf laufende Verhandlungen nicht äußern. Aus dem Starnberger Rathaus kam eine Mitteilung: "Der Stadtrat wird sich in Kürze mit der Angelegenheit Bahnverträge befassen."

© SZ vom 07.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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