Prozess:Schimpftiraden im Gerichtssaal

Lesezeit: 1 min

Drogen und Drohungen: Zwei Gautinger unter Anklage

Von Christian Deussing, Starnberg/Gauting

In dem Prozess ging es laut Anklage um Bedrohung, Beleidigung und Nötigung sowie um Drogen. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Starnberg lief unter Polizeischutz ab, weil beide Angeklagte verdächtigt wurden, "Reichsbürger" zu sein. Bei der Suche nach Rauschgift im vergangenen Jahr in einer Wohnung in Gauting hatte einer der Angeklagten den Fahndern erklärt, sich nur der bayerischen Verfassung, aber nicht dem Grundgesetz verpflichtet zu fühlen. "Wir sind keine Reichsbürger", rief der 34-Jährige der Amtsrichterin zu, die er oft unterbrach. Doch sie ließ sich nicht provozieren, ebenso wenig wie die Pflichtverteidiger, die von ihren Mandanten bezichtigt wurden, auf Seiten des Staatsanwalts zu stehen.

Auch der mitangeklagte, einschlägig vorbestrafte Freund verhielt sich aggressiv und undiszipliniert. "Das kann doch alles nicht wahr sein, wir werden hier abgezogen", schimpfte der 29-jährige Arbeitslose, der die Richterin für befangen hielt. Er leugnete, die Ex-Partnerin seines Freundes am Telefon beleidigt und gedroht zu haben, sie "aufschlitzen" zu wollen, wenn sie sich in Gauting wieder blicken lasse. Die Frau hatte ihren einstigen Lebensgefährten - den 34-Jährigen - angezeigt und behauptet, dass er in einem Wald bei Gauting Marihuana anbaue und vor dem gemeinsamen Kleinkind Joints rauche.

Zeitgleich durchsuchten Polizisten die benachbarten Wohnungen der Angeklagten und brachen wegen "Gefahr im Verzug" die Türen auf, weil die Männer nicht öffneten. Die Ermittler fanden in der Wohnung des Vaters einige Gramm Haschisch und Marihuana, deren Wirkstoffgehalt aber nicht analysiert worden war. Das soll nun ein Gutachten ermitteln, das Verfahren gegen den 34-Jährigen wurde deshalb abgetrennt. Zudem wird ihm vorgeworfen, einen Mann am Gautinger Bahnhof getreten und als "dreckiges Junkie-Arschloch" beleidigt zu haben.

Der Kumpel auf der Anklagebank wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert, weil der Drohanruf "nicht hundertprozentig" zugeordnet werden könne. Daher gelte es, "im Zweifel für den Angeklagten" zu urteilen. In dem Prozess kritisierte überdies die Verteidigung, dass sich die Polizisten seinerzeit bei der Durchsuchung unverhältnismäßig verhalten hätten, als sie die Türen schon nach kurzer Zeit eintraten. Die Beamten wiesen das vor Gericht zurück.

© SZ vom 01.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: