Prozess:Bewährung für Messerattacke

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27-Jähriger regt sich über Mitbewohner auf und rastet aus

Ein 27-jähriger Asylbewerber, der in einer Unterkunft in Herrsching versucht hat, einen Mitbewohner mit einem Küchenmesser zu attackieren, ist vor dem Landgericht München II zu einem Jahr und einem Monat Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auslöser für die Tat am 22. Juni vorigen Jahres war eine Lappalie. Der Angeklagte hatte sich darüber aufgeregt, dass ein Mitbewohner sein Geschirr nicht gespült hatte. Er befahl ihm, es sofort zu spülen. Als der Mitbewohner der Anweisung jedoch nicht gleich nachkam, begann der 27-Jährige Teile des Geschirrs aus einem Fenster zu werfen. Daraufhin eskalierte die Situation.

Der 27-Jährige beschimpfte und beleidigte den Mitbewohner und versetzte ihm eine Ohrfeige. Es kam zu einer tätlichen Auseinandersetzung, bei der sich die beiden Männer gegenseitig schlugen. Als sich die Situation wieder beruhigt hatte, lief der Angeklagte in die Küche und bewaffnete sich mit einem Fleischermesser mit einer knapp 13 Zentimeter langen Klinge. Bei dem Versuch auf sein Opfer einzustechen, wurde er von einem anderen Mitbewohner gehindert, indem dieser ihn an der Hand festhielt. Der Angeklagte schlug daraufhin wild um sich und versetzte dem Zeugen mit dem Messergriff einen Schlag auf den Mund, so dass ein Stück eines Schneidezahns abbrach. Als der 27-Jährige den Mitbewohner, mit dem er sich wegen des Geschirrs gestritten hatte, erneut angreifen wollte, wurde ihm das Messer vom Hausmeister der Unterkunft aus der Hand gerissen. Bei der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, es sei nicht sicher, ob der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft, unter anderem wegen versuchten Totschlags in einem minderschweren Fall.

© SZ vom 24.07.2018 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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