Prozess:Betrunkener greift Polizisten an

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Gericht verurteilt 29-Jährigen zu Therapie und Bewährungsstrafe

Von Christian Deussing, Weßling

Er hatte zu viel getrunken und mitten in der Nacht in der Nacht in einer Weßlinger Unterkunft viel zu laut Musik gehört: Wegen dieser Ruhestörung war Anfang dieses Jahres die Polizei gerufen worden. Doch während der Kontrolle rastete der Mann plötzlich aus, sprang laut Anklage vom Bett aus einen Polizisten an und verletzte ihn am linken Ohr. Zudem schlug er einer Beamtin und einer Polizei-Anwärterin ins Gesicht. Der Angeklagte hatte die beiden Streifen auch wüst und obszön beschimpft, als er sich aus dem Griff der Beamten am Boden befreien wollte, die ihn zuvor nicht beruhigen konnten. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Starnberg den 29-Jährigen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Widerstands und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er sich einer Therapie gegen Alkoholsucht unterziehen, um seine Probleme in den Griff zu bekommen, so das Gericht.

"Nehmen Sie die Hilfe und Therapie an, sonst laufen Sie Gefahr, im Gefängnis zu landen", mahnte Richterin Stephanie Henninger den Weßlinger, der bald wieder einen Job hat. Er zeigte sich im Prozess einsichtig und entschuldigte sich für seine Beleidigungen, die ihm "herausgerutscht" seien. Er sei damals "nicht zurechnungsfähig" gewesen, nachdem er eine Flasche Wodka und zehn Bier getrunken habe. Der Hilfsarbeiter betonte jedoch, die Polizisten nicht angegriffen und sich nur dagegen gewehrt zu haben, sich abführen zu lassen.

Allerdings schilderten die zwei geladenen Polizistinnen das Geschehen etwas anders. Das belegte auch ein minutenlanges Bodycam-Video einer Beamtin, das im Gericht gezeigt wurde. Das war bei dem Vorfall erst eingeschaltet worden, als die zunächst ruhig verlaufende Kontrolle in der Wohnung des einschlägig vorbestraften Mannes zu eskalieren drohte. Denn eine der Polizistinnen hatte ein offenes Klappmesser auf einem Glastisch und eine Schreckschusspistole im Zimmer entdeckt. Sie habe dem Bewohner erklärt, die Waffe ausgenüchtert am nächsten Tag auf der Herrschinger Wache abholen zu können. "Das hat ihm den Schalter umgelegt", berichtete die Beamtin. Der Mann musste an Händen und Füßen gefesselt werden und wurde mit weiteren Polizeikräften zur Wache und danach mit 2,3 Promille im Blut in eine Klinik gebracht.

Eigentlich sei der Angeklagte sehr umgänglich, habe aber "erhebliche Entwicklungsdefizite" und sei alkoholabhängig. sagte der gesetzliche Betreuer. Der Staatsanwalt forderte eine entsprechende Therapie, die der 29-Jährige beginnen müsse. Der Strafverfolger verlangte eine 14-monatige Bewährungsstrafe mit einer Geldauflage von 600 Euro. Er hielt fest, dass der Angeklagte trotz seiner erheblichen Alkoholisierung nicht vermindert schuldfähig gewesen sei. Der Verteidiger war jedoch der Ansicht, dass sich sein Mandant in der Nacht im panischen Zustand befunden und nicht mehr gewusst habe, "was er tat". Der Mann habe auch erst um sich geschlagen, als er von den Beamten fixiert worden sei. Auf eine Geldauflage verzichtete das Gericht, dem der 29-Jährige im Schlusswort versprach, nicht mehr exzessiv trinken zu wollen.

© SZ vom 16.12.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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