Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis die vergangenen Tage beständig unter dem Grenzwert von 100 lag, gelten seit Sonntag gelockerte Corona-Regeln. Es können sich nun maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. In den Kitas ist der Regelbetrieb in festen Gruppen erlaubt, an den Schulen haben alle Schüler Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht. Die Grünen-Landtagsabgeordnete Anne Franke hat das Gesundheitsamt gebeten, die Schulen darauf aufmerksam zu machen, dass Sportunterricht im Freien bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern auch ohne Maske erlaubt ist.
Für das Einkaufen in Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs ist kein negativer Corona-Test mehr nötig. Nach wie vor muss in Ladengeschäften aber ein Termin gebucht werden ("click & meet"). Außerdem müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden. Gleiches gilt für den Besuch bei Friseur oder Fußpflege: Mit vorheriger Terminbuchung sind Besuche ohne negativen Corona-Test zulässig, das Personal muss eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Erleichterungen gibt es auch für die zahlreichen Sportler im Landkreis: Während zuletzt nur kontaktfreier Sport in Gruppen von maximal fünf Gruppen und bei einem negativen Corona-Test der Übungsleiter erlaubt war, können nun wieder bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren kontaktfrei trainieren. Die Trainer brauchen hierfür kein negatives Testergebnis vorlegen. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Tanzschulen, Fitnessstudios und anderen Sportstätten bleibt weiterhin nur unter freiem Himmel zulässig. Museen und Galerien können mit Termin besucht werden.
Im Landkreis Landsberg am Lech gelten die gelockerten Regeln bereits seit Samstag. Dort lag der Inzidenzwert am Sonntag bei 64, im Landkreis Starnberg bei 60,7. Erst wenn der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen sollte, würden die Regeln wieder verschärft. Im Landkreis Weilheim-Schongau gelten die strengen Regeln nach wie vor, dort liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 136,6. Auch in den Nachbarkreisen Wolfratshausen (156,4) und Fürstenfeldbruck (107,6) sowie dem Landkreis München (129) wurde der Grenzwert am Sonntag überschritten. Erst wenn die Inzidenz den Grenzwert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet, kann gelockert werden.