Neuried:Auf fremde Hilfe angewiesen

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Neuried kann sich nicht selbst mit Trinkwasser versorgen und braucht die Unterstützung der Stadtwerke München

Von Johannes Korsche, Neuried

Bisher wird die Gemeinde Neuried von den Stadtwerken München mit Trinkwasser aus dem Loisachtal versorgt. Das könnte sich nun ändern - zumindest, wenn es nach dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen geht. Die Mitversorgung Neurieds soll nur noch bis 2025 "geduldet" werden, heißt es in einem Bescheid vom Ende vergangenen Jahres. Es sei denn, die Gemeinde weist in den kommenden fünf Jahren nach, dass eine ortsnähere Versorgung - wie es das Wasserhaushaltsgesetz normalerweise vorsehen würde - nicht möglich ist. Um diesen Nachweis zu erbringen, sind "alle gutachterlichen und rechtlichen Schritte zu unternehmen".

Dass Neuried bei der Trinkwasserversorgung auf Hilfe von außen angewiesen ist, hat historische Gründe. In den Fünfzigerjahren entsorgte die Stadt München teilweise hochgiftigen Industriemüll im Gemeindegebiet Neuried. Dadurch wurden die örtlichen Trinkwasserbrunnen verseucht. Gemeinderat Bernd Quintenz (W-BIN) erinnert daran, dass die Verunreinigung so stark war, dass man im Bereich der Gautinger Straße sogar beim "Barfußlaufen Schwierigkeiten bekommen hat". Die Stadt München erklärte sich daher 1958 dazu bereit, die Trinkwasserversorgung der Gemeinde zu übernehmen. Seitdem hängt Neuried am Wassernetz der Stadtwerke München, vertraglich zugesichert.

Dagmar Hasler vom Neurieder Bauamt sieht angesichts des Bescheids aus Garmisch-Partenkirchen keinen Grund zur Panik: "Es besteht nicht die Gefahr, dass in Neuried das Wasser abgestellt wird." Allerdings müsse man nun nachweisen, dass die eigenen Brunnen noch immer verseucht seien. Außerdem ist zu prüfen, ob Neuried an das Wassernetz des Zweckverbandes Würmtal angeschlossen werden kann. Hasler geht aber davon aus, dass alles beim Alten bleibt: "Wir haben gemeinsam mit den Stadtwerken das Ziel, die Versorgung über das Loisachtal sicherzustellen." Sollte das gelingen, ist die Trinkwasserversorgung bis 2045 geklärt - bis turnusgemäß ein neuer Bescheid des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen ergeht.

© SZ vom 04.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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