Mehrkosten:Baustopp in Hanfeld kann teuer werden

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Seit dem Frühjahr regt sich Widerstand in Hanfeld wegen der Lagerung giftigen Materials aus dem Straßenabbruch. Starnbergs Stadtverwaltung versäumte es, eine Genehmigung für den Betriebshof einzuholen. (Foto: Nila Thiel)

Die Stadtverwaltung hat versäumt, eine Genehmigung zur Lagerung teerhaltigen Abbruchmaterials zu beantragen. Die Unterbrechung könnte Starnberg bis zu 250 000 Euro kosten, doch auch betroffene Anwohner müssten zahlen

Von Peter Haacke, Starnberg

Die Straßensanierung mit Verlegung neuer Abwasserleitungen im Starnberger Ortsteil Hanfeld wächst sich zum Politikum aus. Seit dem Frühjahr verlangen Anwohner und Stadträte, den teerhaltigen Straßenaufbruch nicht länger auf der Fläche am Hirtwiesweg zu lagern. Der Stadtrat beschloss daher im Juli, das teilweise giftige Material künftig auf dem städtischen Betriebshof zwischenzulagern und die notwendigen Genehmigungen hierzu einzuholen. Doch auch im September lagerte der geruchsintensive Aufbruch weiterhin neben einer Pension.

Im Stadtrat am Montag gab es nun eine weitere Überraschung: Die Stadtverwaltung hat die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen für Abbruchmengen bis 100 Tonnen für den Betriebshof nicht beantragt. Dem Projekt droht nun im ungünstigsten Fall ein Baustopp, der Ausfallzahlungen bis zu 250 000 Euro zu Lasten der Stadt, aber auch betroffener Anwohner nach sich ziehen könnte. Der Abwasserverband Starnberger See hatte bereits in der vergangenen Woche in einem Schreiben auf die Konsequenzen der fehlenden Genehmigung hingewiesen.

Schwere Vorwürfe erhoben die Grünen nun im Stadtrat. Bürgermeisterin Eva John habe erneut einen Beschluss nicht vollzogen, sagte Martina Neubauer. Franz Sengl konstatierte: "Sie haben für den Beschluss des Stadtrates im Juli nichts gemacht, sondern nur abgewartet. Haben Sie nun eine Genehmigung beantragt, ja oder nein?" Eine Antwort erhielt er nicht. Stattdessen berichtete eine Mitarbeiterin der Abteilung "Stadtplanung und Bauordnung", dass man den Beschluss des Stadtrates an den Abwasserverband lediglich "weitergeleitet" habe. Zwar sei der Stadtverwaltung schon Ende September bekannt gewesen, dass die Genehmigung zur Zwischenlagerung am Hirtwiesweg, die jeweils für sechs Monate gilt, abläuft, doch eine weitere Genehmigung zu beantragen sei "von der Verwaltung versäumt worden".

Ebenfalls versäumt hat Bürgermeisterin John offensichtlich die Sitzung des Abwasserverbands am 12. Oktober, in der das Thema ausführlich besprochen wurde. Weil John allerdings ihre Stellvertreter Klaus Rieskamp und Iris Ziebart nicht über den Termin informiert hatte, fasste das Gremium in Abwesenheit eines Starnberger Vertreters einhellig einen Beschluss, der sich im Schreiben vom 16. Oktober findet. Demnach ist der Abwasserverband bereit, für etwa 30 000 Euro auf seinem Gelände bei der Kläranlage einen asphaltierten Lagerplatz für den Straßenaufbruch herzustellen. Für den Baustopp wegen der momentan fehlenden wasserrechtlichen Genehmigung kalkuliert der Verband mit rund 200 000 Euro, hinzu kommen Transportkosten, die auf betroffene Anwohner in Hanfeld umzulegen seien. "Diese Kosten entstehen nur, weil von der Stadt Starnberg eine politische Entscheidung getroffen wurde", schreibt Verbandsgeschäftsführer Norbert Impelmann.

In der Sitzung beharrte John jedoch ebenso wie BMS-Fraktionschef Josef Pfister darauf, dass die Bauarbeiten in Hanfeld und die benötigte Lagerfläche alleinige Angelegenheit des Abwasserverbands seien. Die Baustelle sei ungefähr erst zu "einem Drittel bis zur Hälfte" abgeschlossen.

Der Stadtrat hatte im Juli beschlossen, den Straßenaufbruch künftig am Betriebshof zu lagern und den Kehricht aus der Straßenreinigung, der sonst am Betriebshof gelagert wird, gemäß einem Angebot von Impelmann zwischenzeitlich beim Abwasserverband unterzubringen. Gegen diesen Plan hatte es jedoch massiven Widerstand seitens John, der Verwaltung und des Betriebshofs gegeben. Angesichts der enormen Summen, die aktuell zur Debatte stehen, beschloss der Stadtrat nun, vorerst am Standort Hirtwiesweg als Lagerfläche festzuhalten und schnellstmöglich, spätestens aber bis 30. November, eine wasserrechtliche Genehmigung auch für den Betriebshof zu erwirken. Die für Straßenaufbruch oder Kehricht herzurichtende Fläche am Klärwerk für 30 000 Euro soll der Abwasserverband zahlen, sofern sie nicht ausschließlich als Zwischenlager benötigt wird. Zudem soll geprüft werden, ob eine gemeinsame Lagerung von Asphalt und Straßendreck am Betriebshof möglich ist. Den Beschluss hatten die Stadträte erarbeitet, die Verwaltung hatte lediglich eine zustimmende Tischvorlage verteilen lassen.

Offen blieb, mit welchen Belastungen betroffene Hanfelder zu rechnen haben. Abgesehen von der bislang ungeklärten Straßenausbaubeitragssatzung müssen sie auch mit Zahlungen aus dem Transport des Straßenabbruchs kalkulieren. Das giftige Material bleibt ihnen vorerst erhalten.

© SZ vom 25.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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