Krailling:Mit Krücke zugeschlagen

Folgenschwerer Klingelstreich: Ein Mann aus Krailling hat einen Nachbarsjungen mit einer Krücke verletzt - nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Armin Greune

Weil er im Zorn zweimal gegen ein Nachbarskind gewalttätig wurde, ist ein 43-jähriger Kraillinger zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Beschuldigte hatte vor Richterin Christine Conrad eingeräumt, im September 2009 einen 13-Jährigen verletzt zu haben.

Ein 43 Jahre alter Mann hat mit einer Krücke nach einem Nachbarskind geschlagen. (Foto: online.sdesonstige)

Allerdings habe er dazu nicht - wie in der Anklage festgehalten - ein Nummernschild als Wurfgeschoss gebraucht, sondern mit seiner Krücke blind auf ein Dach geschlagen, wohin sich der Bub zurückgezogen hatte. Bei einem Hieb erlitt das Opfer am Bein eine blutende Wunde, die eine Narbe hinterließ.

Zuvor hatte der 13-Jährige die Wut des Nachbarn mit Klingelstreichen entfacht - der 43-Jährige war gerade von einer Bein-Operation heimgekehrt. Wenige Wochen später war der Arbeitslose wegen Fußballschüssen an die Hauswand erbost und warf einen Schlüsselbund nach dem Buben. Der Treffer am Rücken blieb aber ohne Folgen.

Conrad erklärte, dass die Krücke ebenso wie Nummernschild oder Schlüssel als Waffe einzustufen sei: Der Tatbestand von zwei Fällen der gefährlichen Körperverletzung bleibe so oder so erfüllt. In ihrem Urteil wertete sie für den Angeklagten, dass er mit seinem Geständnis Kindern die Aussage vor Gericht erspart.

Um die Bewährungsstrafe nicht als "Freispruch zweiter Klasse" erscheinen zu lassen, verhängte die Richterin die Auflage, 600 Euro an den Kinderschutzbund zu überweisen. Wie hart sie damit den Hartz-IV-Empfänger traf, zeigte sich daran, dass er für die Zahlung sechs Monatsraten beantragte.

© SZ vom 02.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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