Kinderschutz:Wer im Gautinger Freibad fotografieren will, muss den Bademeister fragen

Im vergangenen Jahr hat ein Gast heimlich Kinder abgelichtet. Darum hat die Gemeinde Verbotsschilder aufgestellt und nun die Satzung geändert.

Wer im Gautinger Freibad seine Kinder beim Planschen fotografieren will, muss zuerst den Bademeister um Erlaubnis fragen. So will es eine neue Satzung, die der Gemeinderat am Dienstag mit großer Mehrheit beschlossen hat. Demnach ist das Fotografieren und Filmen in dem Gelände nur mit vorheriger Genehmigung der Gemeindeverwaltung oder des Aufsichtspersonals zulässig. Wer fremde Personen oder Gruppen ablichten will, muss sich auch deren Einwilligung holen.

Mit den neuen Regeln reagiert die Gemeinde auf einen Vorfall im vergangenen Jahr, als ein Badegast dabei erwischt wurde, wie er heimlich Kinder fotografiert hat. Die Gemeinde hat daraufhin Verbotsschilder aufgestellt. Nun folgt die entsprechende Satzungsänderung.

Allerdings gab es vor der 21: 2-Entscheidung auch Kritik daran. Gemeinderat Tobias McFadden (Piratenpartei) sagte: "Ich halte das für völlig praxisfern und nicht durchführbar. Jeder hat heutzutage ein Handy mit Kamera dabei, jeder macht Selfies." In den Vorschriften fürs Fotografieren sieht er "eine Überreaktion wegen ein paar Einzelfällen". Auch Jens Rindermann von den Grünen stimmte gegen die neue Satzung. Das Bad öffnet wieder am Donnerstag, 10. Mai. Karten werden jetzt schon verkauft.

© SZ vom 19.04.2018 / rzl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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