Johannes März:"Wir müssen das Hausgeflügel schützen"

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Es sind jetzt auch stressige Zeiten für Kontrolleure und den leitenden Amtstierarzt Johannes März im Starnberger Landratsamt. (Foto: Georgine Treybal)

Der Starnberger Amtstierarzt über die aktuelle Lage in Zeiten der Vogelgrippe

Interview von Christian Deussing, Starnberg

Die grassierende Vogelgrippe (H5N8) hält nicht nur die Geflügelzüchter in Atem, sondern auch die Veterinärmediziner. Am Montag sind weitere drei Verdachtsfälle im Landkreis Starnberg vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden. Es handelt sich um eine verendete Reiherente in Herrsching, Wildente in Inning und ein totes Blässhuhn in Feldafing. Somit sind seit dem Ausbruch der Geflügelpest fünf Fälle im Fünfseenland aktenkundig. Die SZ sprach mit Amtstierarzt Johannes März über die aktuelle Lage.

SZ: Es ist jetzt sicher eine sehr stressige Zeit für Sie. Wie viele Überstunden haben Sie bereits auf dem Konto?

Johannes März: Das Thema Vogelgrippe hat für uns derzeit oberste Priorität. Alle Mitarbeiter des Veterinäramtes sind in das Thema eingebunden. Natürlich ist das Veterinäramt derzeit telefonisch auch am Wochenende erreichbar. Jetzt gilt es, in erster Linie die Hausgeflügelbestände zu schützen und nicht über Überstunden nachzudenken.

Wie viele Betriebe sind im Landkreis betroffen? Wie schaffen Sie es, diese zu kontrollieren?

Beim Veterinäramt sind 495 Geflügelhalter gemeldet, Privathalter eingeschlossen. Wir gehen davon aus, dass alle Tierhalter die Brisanz des Themas und die Notwendigkeit der Aufstallung erkannt haben und aus eigenem Interesse, aber auch zum Schutz der landwirtschaftlichen Betriebe mit Geflügelhaltung im allgemeinen, ihr Geflügel aufstallen. Wir setzen daher in der jetzigen Phase insbesondere auf Information und Beratung.

Gibt es zusätzliches Personal oder auch hilfreiche Hinweise von Gemeinden oder aus der Bevölkerung?

Zusätzliches Personal ist nicht erforderlich, solange die Krankheit nur bei Wildvögeln nachgewiesen wird. Die Polizeidienststellen und Gemeinden im Landkreis unterstützen uns freundlicherweise bei der Annahme von Mitteilungen zu Wildvogelfunden. Erst bei einem Nachweis der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand werden wir auf externe Unterstützung angewiesen sein.

Gab es bereits Verstöße gegen die allgemeine Stallpflicht oder sonstige Auflagen wie bei Schutzkleidung, Futter oder Einstreu?

Verstöße gegen die beiden Allgemeinverfügungen zur Einrichtung von Schutzzonen um den Ammersee und den Starnberger See sind noch nicht bekannt geworden. Wir gehen aber davon aus, dass sich die Tierhalter schon aus eigenem Interesse an die Auflagen halten.

Welche Strafen drohen? Geldbußen bis zu welcher Höhe?

Das kommt ganz auf die Art des Verstoßes an. Der Bußgeldrahmen nach dem Tiergesundheitsgesetz geht bis 30 000 Euro.

Müssen nun sämtliche Freilandeier umdeklariert werden?

Nein. Betriebe, die bisher ihre Legehennen im Freien gehalten haben und nunmehr aufgrund einer behördlichen Anordnung aufstallen müssen, dürfen die Eier für einen Zeitraum von vorerst zwölf Wochen weiterhin als Freilandeier vermarkten.

© SZ vom 22.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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