Informationsblatt:Landratsamt erklärt Radler-Schutzstreifen

Fahrradschutzstreifen an Straßenrändern werden auch im Landkreis Starnberg immer beliebter. Über die Regeln, die in diesen mit weißen Linien abgetrennten Bereichen für Radler und Autofahrer gelten, informiert ein Faltblatt, das das Landratsamt nun veröffentlicht hat. Die weiß gestrichelten Markierungen an Straßen, Ampeln und Kreuzungen bezeichnet die Kreisbehörde als "eine Art Laufsteg für Fahrradfahrer", der mehr Sicherheit gewährleisten soll. Schutzstreifen leiten Radfahrer auf der Fahrbahn, eine gestrichelte Linie und Fahrrad-Piktogramme markieren den Verlauf. Insgesamt gibt es derzeit in fünf Gemeinden solche Schutzstreifen: in Berg, Herrsching, Krailling, Gauting und Gilching.

Das Informationsblatt zu dem Thema wird im Landratsamt und in den dortigen Rathäusern ausgelegt. Mitgearbeitet hat daran die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen (AGFK). Auf der Internetseite des Starnberger Landratsamtes ( www.lk-starnberg.de/Verkehr/Radfahren) wird der Flyer auch zum Download angeboten.

© SZ vom 09.08.2017 / rzl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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