Haushalt:Streit um die Reste

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Starnberg gibt zuweilen weniger Geld aus als eingeplant. Zuletzt sind 19,5 Millionen Euro übrig geblieben. Das könnte sich bald ändern, denn die Rechnungsprüfer empfehlen, die Summen abzuschmelzen

Von Peter Haacke, Starnberg

Es sind gewaltige Geldsummen, die in den vergangenen Jahren trotz sorgfältiger Planung der vielfältigen Projekte nicht von der Stadt Starnberg ausgegeben werden konnten: die so genannten Haushaltsausgabereste der Kreisstadt, die nach aktuellem Stand insgesamt etwa 19,5 Millionen Euro betragen. Zwar ist bereits mehr als die Hälfte dieses Geldes wieder verplant, etwa für die Sanierung des Wasserparks (7,2 Millionen Euro) oder den Bau der Westumfahrung (3,7 Millionen). Doch was soll künftig mit dem Geld geschehen? Während die meisten bayerischen Kommunen überschüssige Reste wieder dem Vermögenshaushalt zuführen, lag in Starnberg bisher eine Entscheidung darüber allein in der Zuständigkeit der Bürgermeisterin. Das soll sich nun aber nach dem mehrheitlichen Willen des Haupt- und Finanzausschusses ändern.

Das Thema war bereits im Vorjahr aufgetaucht: Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte in seinen Beratungen festgestellt, dass stets erhebliche Summen stillschweigend übertragen worden waren. Ins Haushaltsjahr 2016 etwa wurden aus den Vorjahren 19,4 Millionen Euro übertragen. Davon wurden knapp 8,3 Millionen in Anspruch genommen sowie 3,2 Millionen "in Abgang gebracht", wie es in der Sitzungsvorlage heißt. Somit gelangten gut 7,8 Millionen Euro ins Haushaltsjahr 2017, hinzu kamen "neue" Haushaltsreste in Höhe von 11,6 Millionen - macht also etwa 19,5 Millionen Euro. Abzüglich der insgesamt 10,9 Millionen für Wasserpark und Westumfahrung verbleiben demnach fast 8,6 Millionen Euro, die sich laut Stadtkämmerer Thomas Deller jedoch bereits auf weitere 93 Haushaltsstellen verteilen.

Der Grund für diesen bislang nicht näher definierten Umgang mit Haushaltsresten findet sich in der Geschäftsordnung für den Stadtrat, die erst im Sommer 2016 in einigen Punkten drastisch überarbeitet worden war. Allerdings hatte man sich bei der Modifikation, die einige Kompetenzen der Bürgermeisterin reduziert, jedoch offensichtlich weniger an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages orientiert, sondern vielmehr an den bis dahin geltenden Starnberger Regeln. So besagt etwa Paragraf 13 (Absatz 2) der Geschäftsordnung für Starnbergs höchstes politisches Gremium, dass der Bürgermeisterin allein die Entscheidung über die Bildung von Haushaltsresten obliegt - ein Passus, den es in der bayerischen Mustersatzung in dieser Form nicht gibt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Stadtrat daher empfohlen, die eigenen Richtlinien neu zu überdenken. Die Angelegenheit wurde am Montag im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Konkret empfehlen die Rechnungsprüfer, die Regelung des Paragrafen 13 auf den Prüfstand zu stellen: Soll die Entscheidung über eine Bildung von Haushaltsresten weiterhin der Bürgermeisterin vorbehalten bleiben, soll die Zuständigkeit geändert oder sollte die Bildung von Resten gar untersagt werden? Der Ausschuss empfiehlt zudem, die sehr hohen Ausgabereste nicht weiter aufzubauen, sondern auf ein "tatsächlich notwendiges Maß abzuschmelzen". Zudem soll die Stadtverwaltung eine entsprechende Liste mit jeweiliger Begründung vorlegen, warum das Geld nicht ausgegeben wurde - eine Forderung, die von Kämmerer Deller bereits erfüllt wurde.

In der Debatte zeigte sich, dass eine Mehrheit im Gremium uneingeschränkt den Empfehlungen des Prüfungsausschusses folgen möchte. Überraschend aber hatte die Verwaltung den Beschlussvorschlag zum Paragrafen 13 umformuliert. Hier hieß es: "Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, keine Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Zuständigkeitsregelung vorzunehmen." Eine Mehrheit lehnte diesen Beschluss jedoch ab. Neben John stimmten FDP, WPS und BMS für die Beibehaltung des strittigen Paragrafen 13. Das letzte Wort in der Angelegenheit wird der Stadtrat haben.

© SZ vom 17.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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