Gräfelfing:Schatten über Gartenstadt

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Gräfelfings SPD scheitert, Vorgaben überprüfen zu lassen

Von Annette Jäger, Gräfelfing

Die Gemeinde Gräfelfing wird den umstrittenen Bebauungsplan rund um die Steinkirchner Straße nicht von einer Anwaltskanzlei auf seine Rechtstauglichkeit überprüfen lassen. Das beschloss der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Einen entsprechenden Antrag hatte die SPD-Fraktion im Gräfelfinger Ausschuss gestellt. Da der Bebauungsplan 2012 vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärt worden war und weil auch gegen die jetzige überarbeitete Version viele Bürger Einspruch eingelegt hätten, falle der "Schatten der Rechtsunsicherheit" auf die Gartenstadt, argumentierte Ralf Brandtner (SPD). Er sieht die Gefahr einer "endlosen Prozesskette" auf Gräfelfing zukommen.

Die SPD steht mit ihren Zweifeln alleine da: ihr Antrag erhielt genau eine Stimme - die von SPD-Gemeinderat Franz Lang. Es war eine "absurde Situation", die sich am Donnerstag in der Sitzung bot, wie Bürgermeisterin Uta Wüst (Interessengemeinschaft Gartenstadt Gräfelfing) im Nachhinein kommentierte. Lang ist stimmberechtigtes Mitglied des Bauausschusses, Fraktionskollege Ralf Brandtner war nur Gast, führte aber das Wort - Lang hob die Hand. Seine Kritik an den Bebauungsplänen der Kommune hat ihn überhaupt erst zum Kommunalpolitiker gemacht.

Die jetzige SPD-Fraktion kritisiert immer wieder das degressive Baurecht, das nur in Gräfelfing gilt und das sie in Teilen als ungerecht erachtet. So steigt das Baurecht ab einer bestimmten Grundstücksgröße nicht mehr linear an, sondern sinkt moderat. So soll die lockere Bebauung der Gartenstadt bewahrt bleiben. In Gräfelfing gilt das weithin als große Errungenschaft. Wüst stellte klar, dass die vom Gericht beklagten Mängel im Plan nun behoben seien. Außerdem werde der Prozess von Experten und nicht zuletzt von einer auf Baurecht spezialisierten Anwaltskanzlei begleitet. Sie betonte, die Gemeinde verfolge mit dem Plan das städtebauliche Ziel, eine übermäßige Nachverdichtung zu vermeiden. Gleichzeitig wünschen Eigentümer größtmögliches Baurecht. "Beides lässt sich oft nicht unter einen Hut bringen", sagt sie zur SZ. Die Gemeinde muss beide Interessen abwägen und zu einer gerechten Entscheidung gelangen, ein eindeutiges "richtig" oder "falsch" gebe es nicht. Am Donnerstag stand die Behandlung der Einsprüche des Bebauungsplans 1J ebenfalls auf der Tagesordnung. Etwa drei Stunden dauerte der Abwägungsprozess zwischen Gemeinde- und Eigentümerinteressen, rund 300 Seiten Dokumente waren durchzuarbeiten. Der Plan wird voraussichtlich Anfang Oktober erneut öffentlich ausgelegt. Bis 21. Dezember muss er als Satzung beschlossen sein.

© SZ vom 23.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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