Gilching:Beschwerde in letzter Instanz

Anwohner des Sonderflughafens gehen gegen VGH-Urteil vor.

Christian Deussing

Gilching- Auch vier private Kläger wollen im Streit um die Flugrechte am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nicht aufgeben und jetzt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen - weil die Revision im abgewiesenen Berufungsurteil des Verwaltungerichtshofs (VGH) nicht zugelassen worden ist. Damit versuchen die Anwohner aus Neugilching, Geisenbrunn, Oberpfaffenhofen und Neuhochstadt, ihre letzte juristische Chance zu nutzen, den Lärmpegel weiter zu begrenzen und vor allem die Geschäftsfliegerei zu verhindern. Das gleiche Ziel verfolgt die Gemeinde Gilching. Weßling hingegen wird wegen "zu geringer Erfolgssausichten" nicht gegen das VGH-Urteil vorgehen.

Die Privatkläger werden von der Bürgerinitiative "Fluglärm e. V." aus Gilching in dem Verfahren auch finanziell unterstützt. "Wir wollen die aufgetretenen Streit- und Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung vom obersten Verwaltungsgericht klären lassen", sagte am Donnerstag Rudolf Ulrich, Vorsitzender des Vereins. So sei unter anderem zu hinterfragen, ob das geänderte Landesentwicklungsprogramm (LEP) "tatsächlich keine Auswirkung" auf die luftrechtlichen Bewertungen sowie Planungen des Flughafenbetreibers habe. Denn der neue LEP-Entwurf sieht vor - entgegen dem Bescheid durch das Luftamt Südbayern von Juli 2008 - keinen Geschäftsreiseflugverkehr mehr zuzulassen.

Dieser Sachverhalt müsse nun eindeutig geklärt werden, so der Vorsitzende der Initiative. Der Verein kündigte zudem an, seine "Wächterfunktion auch für zukünftige Entwicklungen am Flughafen wahrzunehmen". Die Entscheidung, sich in Leipzig zu beschweren und den rechtlichen Weg auszureizen, ist laut Ulrich in interner Sitzung am Mittwochabend bei einer Enthaltung getroffen worden. Dieser Beschluss sei unabhängig von dem Gilchinger Ratsvotum erfolgt, sagte er. Dennoch dürfte die Beschwerde der Gemeinde beim höchsten Verwaltungsgericht auch als Rückenwind empfunden werden.

© SZ vom 09.11.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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