Gerichtsurteil:Frau beißt Polizisten: 1650 Euro Geldstrafe

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Die 47-Jährige wollte nach einem lautstarkem Auftritt in einer Starnberger Bank vor den alarmierten Beamten flüchten.

Von Christian Deussing, Starnberg

Trotz Hausverbots war die Frau vormittags in einer Starnberger Bank erschienen und wollte sich Geld von ihrem bereits gelöschten Geschäftskonto auszahlen lassen, das regelmäßig mit Pfändungen belastet war. So schilderte der Filialleiter den Vorfall vom September 2018 vor dem Starnberger Amtsgericht. Sie habe "lautstark Theater gemacht", er habe deshalb die Polizei alarmiert. Laut Strafbefehl biss die Angeklagte kurz darauf einem Beamten, der sie aufhielt, in den rechten Daumen und ins linke Knie. Jetzt verurteilte das Gericht die Designerin wegen Hausfriedensbruchs und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Dem Strafbefehl zufolge hätte die 47-Jährige eigentlich 3600 Euro (90 Tagessätze á 40 Euro) zahlen müssen, doch dagegen hatte sie Einspruch eingelegt. Im Prozess beantragte sie mehrmals die "Einstellung des Verfahrens". Dem folgten aber die Staatsanwaltschaft und das Gericht nicht - sie reduzierten nur den Geldbetrag, weil die Angeklagte derzeit arbeitslos ist. Die Münchnerin bestritt in der Verhandlung vehement die Vorwürfe und behauptete, gar nicht in der Bank gewesen zu sein. Sie sei auch nicht vor der Polizei geflüchtet, sondern habe der Streife ihren Namen und ihre Wohnadresse genannt.

Die Angeklagte erklärte zudem, dass sie den Beamten angeboten habe, in ihrer Wohnung nach ihrem Ausweis zu schauen, Die Aussagen der Zeugen gegen sie seien nicht glaubwürdig. Und sie wundere sich, dass es keinen Videobeweis aus der Bank gebe. Die Frau - die anfangs ständig der Richterin ins Wort fiel und dafür ein Ordnungsgeld von 100 Euro kassierte - fragte sich auch, warum nicht der "Aspekt der Notwehr" in dem Fall berücksichtigt worden sei. "Ich kann keine Schuld für eine Tat eingestehen, die ich nicht begangen habe", empörte sie sich. Zudem betonte die Designerin, sie sei nicht schreiend und hysterisch durch Starnberg gerannt.

Doch mit ihren Versionen fand die Angeklagte kein Gehör. Denn die Strafverfolgerin und auch Richterin Christine Conrad hielten die Aussagen des Filialleiters der Bank, des Polizisten und dessen Kollegin für absolut glaubhaft. So berichtete der Beamte davon, dass die Frau sich geweigert habe, ihren Namen und ihre genaue Adresse zu nennen. Sie sei auf ihn zugelaufen, habe geschrien und alkoholisiert gewirkt. "Die Frau hat wild gestikuliert und vor meinem Gesicht herumgefuchtelt", sagte der Beamte. Dann sei sie in ein Elektrogeschäft gelaufen und habe behauptet, grundlos von der Polizei verfolgt zu werden.

Um sie am erneuten Fluchtversuch zu hindern, habe man sie zu Boden bringen müssen, so der Polizist. Bei der Aktion habe er sich die Schulter geprellt und sei zweimal gebissen worden. "Sie wollte wieder abhauen, und wir kannten sie ja nicht", betonte die Kollegin, die die Beine der Frau am Boden festgehalten hatte. Kurz darauf kam Verstärkung, wobei ein älterer Polizeibeamter die einschlägig vorbestrafte Angeklagte erkannte.

Die Staatsanwältin sah die Anklage als erwiesen an und forderte mit 180 Tagessätzen eine höhere Geldstrafe. Auch die Richterin widersprach den Schilderungen der Frau, die sich ungerechtfertigt als "friedlich und völlig zu Unrecht belastet" präsentiert habe.

© SZ vom 30.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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